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KFZ Zulassung § Kennzeichen, Kosten & mehr

Die KFZ Zulassung ist unerlässlich, wenn man ein Auto oder ein anderes zulassungspflichtiges Fahrzeug auf deutschen Straßen lenken möchte. Doch wie funktioniert die Zulassung eigentlich? Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland funktioniert. Auch die Besonderheiten, die bei der Um- und bei der Abmeldung eines Fahrzeuges beachtet werden müssen, lernen Sie kennen.
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verkehrs­rechtinfo Redaktion
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Rechtsproblem mit der KFZ-Zulassung?
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zur KFZ Zulassung

Ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr geführt wird, muss gemäß § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch ordnungsgemäß dafür angemeldet sein. Dies gilt zudem nicht nur für das Kraftfahrzeug selbst, sondern auch für jeden Anhänger. Als Kraftfahrzeuge werden im Straßenverkehrsgesetz (StVG) Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, aber nicht an Gleise gebunden sind, definiert. Damit man ein Auto anmelden kann, braucht man außerdem einen Versicherungsschutz. Es ist in Deutschland möglich, bereits ab 17 Jahren ein Auto anzumelden. Allerdings benötigt man bei der KFZ-Zulassung vor dem 18. Geburtstag eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweise. Die Anmeldung kann entweder durch den Fahrzeughalter oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Wo und wie man sein Auto in Deutschland anmelden kann

Man kann sein Fahrzeug entweder bei einer entsprechenden Zulassungsstelle im Ort oder aber seit 2019 auch online anmelden. Vor dem Anmeldungstermin muss man für das Auto, das zugelassen werden soll, zunächst eine Versicherung abschließen. Hat man sich dann einen Termin bei der Zulassungsbehörde ausgemacht, sollte man sich rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen zusammensuchen. Am Tag der KFZ Zulassung muss man dann alle Dokumente einem Sachbearbeiter übergeben, der diese im Anschluss überprüft. Danach trägt er die entsprechenden Daten ins System ein und teilt dem Auto ein Kennzeichen zu. Abschließend muss der Fahrzeughalter die Kosten der Anmeldung bezahlen.

Ablauf der Online-Zulassung für neue Kraftfahrzeuge

    1. Schritt: Sich auf der Internetseite der Zulassungsbehörde identifizieren
    2. Schritt: Freilegung der Markierung des Fahrzeugbriefes
    3. Schritt: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) + Code des Fahrzeugbriefes in die Maske eingeben
    4. Schritt: Eingabe der eVB-Nummer als Beleg für den Besitz einer Haftpflichtversicherung
    5. Schritt: Bankdaten angeben
    6. Schritt: bei Wunschkennzeichen: Auswahl des KFZ-Kennzeichens
    7. Schritt: Bezahlung der Zulassungsgebühren per ePayment
    8. Schritt: Antrag wird überprüft
    9. Schritt: Unterlagen (Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) werden Ihnen per Post zugeschickt

Welche Dokumente benötigt man für die KFZ-Zulassung?

Wer sein Kraftfahrzeug anmelden möchte, benötigt dafür bestimmte Dokumente. Einige davon müssen bei jeder Anmeldung eines Fahrzeugs, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Andere sind hingegen nur für die Erstzulassung beziehungsweise für die KFZ Zulassung eines gebrauchten Autos erforderlich. Personen müssen zum Beispiel immer einen Personalausweis oder Reisepass, die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, den Fahrzeugbrief sowie die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer mitnehmen. Auch Teil 1 der Zulassungsbescheinigung ist immer erforderlich.

Wenn man ein Kraftfahrzeug das erste Mal zulässt, ist außerdem die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, die auch unter dem Namen COC-Papiere bekannt ist, unerlässlich, da sie nachweist, dass das Auto den EU-Normen entspricht. Für Gebrauchtwagen und stillgelegte Fahrzeuge benötigt man hingegen alte Kennzeichen und den Bericht der letzten Hauptuntersuchung. Man braucht zusammenfassend also folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Fahrzeugs:

    • Reisepass oder Personalausweis (immer)
    • eVB-Nummer (immer)
    • SEPA-Mandat (immer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (immer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (immer)
    • COC-Papiere des Herstellers (bei Neuwagen)
    • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (Gebrauchtwagen bzw. stillgelegte Fahrzeuge)
    • alte Kennzeichen (Gebrauchtwagen bzw. stillgelegte Fahrzeuge)
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Arten von Kennzeichen

Es gibt in Deutschland insgesamt acht unterschiedliche Kennzeichen, die für die KFZ Zulassung möglich sind. Alle diese Kennzeichenarten haben den Sinn, dass durch sie ein Fahrzeug offiziell im Straßenverkehr unterwegs sein darf. Sie unterscheiden sich entweder durch die Zeitspanne, für die sie einem Fahrzeug erlauben, auf den Straßen gefahren zu werden oder aber auch durch die Art von Kraftfahrzeugen, denen die Inbetriebnahme erlaubt ist. Die wohl häufigste Art ist das sogenannte reguläre Kennzeichen, dass ein Kraftfahrzeug ohne zeitliche Beschränkung für den Betrieb im Verkehr zugelassen ist. Im Gegensatz dazu gibt es auch ein Kurzzeitkennzeichen, das lediglich bis zu fünf Tage gültig ist und ausschließlich für Überführungs- und Zulassungsfahrten verwendet werden darf. Das Saisonkennzeichen ist ebenfalls zeitlich begrenzt und hat nur Gültigkeit innerhalb des entsprechenden Zeitraums.

Icon Gut zu Wissen
Wenig benötigt bei Kurzkennzeichen Anmeldung
Wenn ein Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum angemeldet werden soll, braucht man bei der Zulassungsbehörde meist nur einen Identitätsnachweis und die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung.

Es gibt zudem sogenannte H- und E-Kennzeichen im Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung. Die erste Kennzeichenart ist notwendig, um historische Fahrzeuge, die ein Mindestalter von 30 Jahren erreicht haben, die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. E-Kennzeichen sind hingegen für Elektroautos und Hybride erforderlich. Das grüne Kennzeichen ist ebenfalls für eine bestimmte Fahrzeugart notwendig, und zwar für jene aus der Land- und Forstwirtschaft sowie für gemeinnützige Organisationen. Im Gegensatz zu diesen drei Kennzeichenarten gibt es auch noch Ausfuhr- und Wechselkennzeichen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Ausführkennzeichen dienen ausschließlich dem Zweck, Fahrzeuge auszuführen, während ein Wechselkennzeichen für zwei Autos gültig ist, solange diese nicht zur selben Zeit gefahren werden. Zusammenfassend gibt es folgende Kennzeichenarten:

  • reguläres Kennzeichen: Betriebserlaubnis auf unbestimmte Zeit
  • Saisonkennzeichen: Betriebserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum
  • Kurzzeitkennzeichen: Betriebserlaubnis für maximal 5 Tage
  • E-Kennzeichen: Betriebserlaubnis für Elektroautos und Hybride
  • H-Kennzeichen: Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind
  • Wechselkennzeichen: für 2 Fahrzeuge, die nicht zeitgleich gefahren werden dürfen
  • Grünes Kennzeichen: für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und von Hilfsorganisationen
  • Ausfuhrkennzeichen: für Autos, die aus Deutschland ausgeführt werden

Anmeldung eines Autos mit Wunschkennzeichen

Das Wunschkennzeichen ist eine besondere Form des regulären Kennzeichens. Der Unterschied besteht darin, dass man bei einem Wunschkennzeichen die Kombination, die das Auto kennzeichnet und gegebenenfalls zum Halter führen soll, gegen zusätzliche Kosten selbst aussuchen kann. Da es hierbei oft Überschneidungen mit anderen Wunschkennzeichen gibt, müssen dann oft noch kleine Abwandlungen vorgenommen werden, damit man das Kennzeichen, das man will, zumindest in einer etwas veränderten Form auch tatsächlich für die KFZ Zulassung bekommen kann.

Ab- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges

Ein Auto muss allerdings nicht nur offiziell für den Straßenverkehr zugelassen, sondern dafür auch wieder abgemeldet beziehungsweise bei einem Halterwechsel umgemeldet werden. Sowohl die Um- als auch die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges unterliegt gewissen Bedingungen, die dabei berücksichtigt werden müssen. Wer sein Auto ab- oder ummelden möchte, kann dies ebenfalls bei der Zulassungsstelle tun. Dabei werden ebenso wie bei der KFZ Zulassung auch bestimmte Dokumente benötigt. Die Ab- und Ummeldung ist ebenso wie die Zulassung auch online möglich, um die entsprechenden Zulassungsstellen zu entlasten und den Personen lange Wartezeiten zu ersparen. Im Folgenden werden die einzelnen Aspekte der Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ausführlicher erklärt.

Abmeldung von Fahrzeugen

Jemand, der sein Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden möchte, muss beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 & 2), das Nummernschild, Bargeld sowie unter Umständen auch einen Verwertungsnachweis mitbringen. Wenn zusätzlich zur Abmeldung eines Kraftfahrzeuges ein anderes Auto angemeldet werden soll, benötigt man auch alle Dokumente, die für die KFZ-Zulassung notwendig sind. Die Abmeldung muss allerdings nicht sofort endgültig sein, denn man kann sein Fahrzeug auch bis zu sieben Jahren stilllegen lassen. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Neuzulassung des Autos meist problemlos möglich. Anschließend wird ein Vollgutachten benötigt, um das Fahrzeug nochmals anmelden zu dürfen, da die Betriebserlaubnis vollständig erloschen ist.

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Wie funktioniert die Ummeldung eines Autos?

Die Ummeldung eines Autos ist immer dann notwendig, wenn das Fahrzeug einen neuen Halter bekommt oder wenn derjenige umzieht. Wer sein Auto persönlich ummelden möchte, muss dies bei der Zulassungsstelle seines Hauptwohnsitzes tun. Allerdings kann er dies, wie die KFZ Zulassung und die Abmeldung, auch online machen. Im Zusammenhang mit der Ummeldung eines Kraftfahrzeuges muss zudem beachtet werden, dass man auch ein Auto, das man innerhalb der Familie weitergibt beziehungsweise erhält, ordnungsgemäß ummelden muss, da man ansonsten ein Bußgeld bekommt. Obwohl die meisten Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg keine explizite Angabe zur Frist einer Ummeldung machen, muss dies laut dem Bußgeldkatalog unverzüglich geschehen. Wer sich nicht daran hält, bekommt prinzipiell ein Bußgeld von 15 Euro. Wenn allerdings die Bekanntgabe des Halterwechsels nicht rechtzeitig erfolgt, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro.

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Ummeldung mit einer Vollmacht
Es werden zusätzliche Dokumente bei der Ummeldung des Autos benötigt, wenn der Halter diese nicht selbst vornimmt. In solch einem Fall braucht die Person zusätzlich die schriftliche Vollmacht sowie einen eigenen und den Personalausweis des Halters bei der Zulassungsstelle mit.

Kosten rund um die KFZ Zulassung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges für die Nutzung im Straßenverkehr ist zum Leidwesen der Fahrzeughalter nicht kostenfrei. Auch wer sein Auto um- oder abmelden möchte, muss dafür zahlen. Die KFZ-Zulassung ist grundsätzlich am teuersten, anschließend kommt die Ummeldung und am günstigsten ist die Abmeldung eines Autos. Wie viel Geld man bei der Anmeldung eines Fahrzeuges braucht, hängt auch davon ab, wo man wohnt, da es hierbei oft regionale Vorgaben gibt. 

Bei den Kosten der Zulassung kommt es auch darauf an, ob ein Auto zum ersten Mal zugelassen wird oder ein Gebrauchtwagen abermals in Betrieb genommen werden soll. Zudem kann sich auch die Art des Kennzeichens auf die Gesamtausgaben auswirken. Für die KFZ-Zulassung eines Gebrauchtwagens nimmt auch der Zulassungsbezirk, in dem das Auto neu angemeldet werden soll, Einfluss auf die Kosten. So ist es meist günstiger, ein Kraftfahrzeug innerhalb eines Zulassungsbezirkes neu zuzulassen als in einem anderen.

Bei der Abmeldung eines Autos ist die Zulassungsstelle, bei der man sein Auto abmeldet, ausschlaggebend. Im Normalfall ist die Abmeldung nämlich günstiger, wenn man sie bei derselben Zulassungsstelle wie auch schon die Anmeldung vornimmt. Wer sein Auto ummelden möchte, muss dabei mit mehr Ausgaben als bei einer Abmeldung rechnen, denn dabei sind mehrere Faktoren von Bedeutung. Analog zur KFZ Zulassung ist auch bei der Ummeldung der jeweilige Zulassungsbezirk beim Kostenaspekt relevant. Außerdem kommt es auch darauf an, ob das Auto wegen eines Halterwechsels oder aufgrund eines Umzugs umgemeldet werden soll. Wird zudem ein neues Kennzeichen und/oder eine neue Umweltplakette benötigt, fallen die Gesamtkosten der Ummeldung ebenfalls höher aus. Zusammenfassend beeinflussen also folgende Faktoren die Kosten rund um die KFZ-Zulassung und Ab-/Ummeldung:

  • regionale Bestimmungen
  • Was mit dem Fahrzeug gemacht werden soll (Zulassung, Abmeldung, Ummeldung)
  • Zulassung eines Neu- oder eines Gebrauchtwagens
  • Zulassungsbezirk des Autos, das zugelassen oder umgemeldet werden soll
  • Zulassungsstelle, bei der das Auto abgemeldet wird
  • Umzug oder Halterwechsel bei Ummeldung
  • Kennzeichenart bei Anmeldung

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Wer dabei erwischt wird, wie er mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und hat entsprechende verkehrsrechtliche Konsequenzen (Bußgeld, Punkt in Flensburg) zu erwarten. Durch die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht kann man die Strafe möglichst gering halten. Auch wenn man mit einem Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen, das bereits seine Gültigkeit verloren hat, in eine Verkehrskontrolle gerät, ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts aus diesem Bereich unerlässlich, um mildere Maßnahmen zu bekommen.

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FAQ: KFZ Zulassung

Um ein Auto anzumelden, benötigt man bestimmte Unterlagen. Zu diesen zählen unter anderem ein Identitätsnachweis, die eVB-Nummer, die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung sowie eine SEPA-Einzugsermächtigung. Manchmal werden auch die COC Papiere des Herstellers, alte Kennzeichen und der Bericht der letzten Hauptuntersuchung benötigt.
Nein, man kann sein Auto nicht bei jeder Zulassungsstelle ummelden. Im Gegensatz zur An- und Abmeldung eines Fahrzeuges kann ein Auto nämlich nur bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes umgemeldet werden.
Ja, es ist möglich, ein Auto auf zwei Personen anzumelden. Dies wird dann als sogenannte Zulassungsbesitzer­gemeinschaft bezeichnet. Jede im Zulassungsschein genannte Person muss beweisen können, dass sie Besitzer des Fahrzeugs ist.
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Rechtsquellen & Quellverweise
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