Führerscheinentzug § Rechtslage, Voraussetzungen & mehr
Der Führerscheinentzug ist ein äußerst konfliktreiches Thema im Straßenverkehrsrecht. Dies liegt darin begründet, dass damit seine eigenen Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges angezweifelt werden. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen. Sie lernen außerdem dessen Ablauf sowie häufige Konflikte näher kennen.
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Die rechtliche Basis für den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis sind § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) und § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
- Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für den Führerscheinentzug.
- Es ist sowohl eine vorübergehende als auch eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.
- Eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren muss bei einem permanenten Entzug berücksichtigt werden.
- Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach einem Verkehrsdelikt oder nach Erreichen der maximalen Punkte in Flensburg möglich.
- Man muss über die Dauer des Fahrverbots informiert werden.
Rechtslage zum Führerscheinentzug
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird in zwei Gesetzen geregelt. Einerseits in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB), andererseits in § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Es heißt gemäß § 69 StGB, dass jemand seinen Führerschein abgeben muss, wenn er in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine gesetzeswidrige Tat begangen hat und deshalb verurteilt wurde. Dafür ist ausschlaggebend, dass der Beschuldigte als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr angesehen wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt nach § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Was ist die Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug?
Wenn man seinen Führerschein abgeben muss und es sich nicht nur um ein vorübergehendes Fahrverbot handelt, gibt es eine sogenannte Sperrfrist. Diese bezeichnet jene Zeitspanne, in der die Gültigkeit des Führerscheins nicht veranlasst werden kann. Die Sperrfrist beginnt zudem ab dem Tag, an dem das Urteil gesprochen oder ein Strafbefehl erlassen wird. Sie dauert grundsätzlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, wobei sich die tatsächliche Dauer immer aus den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ergibt. Es ist allerdings möglich, einen Antrag auf Verkürzung dieser Sperrfrist zu stellen.
Voraussetzungen des Führerscheinentzugs
Damit die Entziehung der Fahrerlaubnis überhaupt möglich ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit ist meist die Folge beim Begehen einer Verkehrsstraftat, wie zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die Trunkenheit am Steuer. Allerdings haben auch kleinere Ordnungswidrigkeiten oft zur Folge, dass ein Fahrzeughalter seinen Führerschein zumindest vorläufig abgeben muss. Prinzipiell richtet sich die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis immer nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, weshalb keine pauschale Angabe gemacht werden kann. Für folgende Delikte kann einem unter anderem, zeitlich begrenzt oder für eine unbestimmte Dauer, der Führerschein entzogen werden:
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB)
- Fahren unter Drogeneinfluss (§ 323a StGB)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
- Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
- Missachtung des Sicherheitsabstands
Es kann nicht nur durch ein entsprechendes Verkehrsdelikt, sondern auch durch das Erreichen der maximalen Punkte in Flensburg zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Dies ergibt sich daraus, dass ein Fahrzeughalter mit acht Punkten in Flensburg schon mehrmals gegen Verkehrsregeln verstoßen hat und deshalb nun als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingeordnet wird. Auch wenn der Führerscheinentzug auf diese Weise erfolgt, müssen sowohl die Sperrfrist als auch andere Voraussetzungen für das Zurückbekommen des Führerscheins beachtet werden.
Ablauf des Führerscheinentzugs
Damit ein Führerscheinentzug auf eine unbegrenzte oder auf eine bestimmte Zeit überhaupt nach dem geltenden Verkehrsrecht entzogen werden darf, muss der entsprechende Fahrzeughalter gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen haben. Anschließend erhält er entweder einen Bußgeldbescheid, in welchem ein Regelfahrverbot inklusive dessen Dauer angegeben ist, oder eine Vorladung für einen Gerichtstermin, an dem ein Urteil für die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis gefällt werden soll.
Nach einem rechtskräftigen Urteil erlischt nicht nur die Fahrerlaubnis an sich, sondern der Führerschein wird eingezogen, wenn er von deutschen Behörden ausgestellt wurde. Bei einem gewöhnlichen Fahrverbot muss der Halter in der jeweiligen Zeitspanne seinen Führerschein abgeben, damit die zuständige Behörde das Dokument in Verwahrung nehmen kann. Dabei müssen auch eventuelle internationale Führerscheine den Behörden übergeben werden.
Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Ein häufiger Grund, weshalb ein Lenker seine Fahrerlaubnis verliert, ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Für Trunkenheit am Steuer sowie für das Fahren nach der Einnahme von Drogen gibt es gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) grundsätzlich zum Bußgeld auch immer ein Fahrverbot von mindestens einem Monat bis höchstens drei Monate. Zudem kommt es auf die entsprechende Konzentration an, ob der Führerscheinentzug nur zwischenzeitlich oder dauerhaft erfolgt.
Entzug der Fahrerlaubnis bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, muss ebenfalls damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird. Der Zeitraum für das Fahrverbot richtet sich danach, in welchem Ausmaß und an welchem Ort die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. In einem Ort kann es deshalb bereits bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h zu einem Fahrverbot von einem Monat kommen, wohingegen außerhalb einer Ortschaft erst bei 31 bis 40 km/h die Fahrerlaubnis vorübergehend erlischt. Zudem verliert man grundsätzlich beim Missachten des Tempolimits innerorts schneller seinen Führerschein als dies außerhalb eines Ortes der Fall ist.
Was kann man gegen den Führerscheinentzug unternehmen?
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, sei es vorübergehend oder dauerhaft, sollte man bei der entsprechenden Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat ansetzen, da das Verkehrsdelikt für den Verlust des Führerscheins verantwortlich ist. Bei einer Ordnungswidrigkeit, bei der der Bußgeldbescheid zum Beispiel auf technischen Messungen beruht, erhöhen sich die Erfolgschancen für einen Einspruch. Wenn der Führerschein aufgrund einer Straftat, wie beispielsweise durch Fahrerflucht, seine Gültigkeit verloren hat, gibt es die Möglichkeit einer Berufung oder einer Revision gegen das jeweilige Urteil. Es ist dabei immer besser, wenn man einen Anwalt, der sich mit der Thematik auskennt, aufsucht.
Aufhebung eines Führerscheinentzugs
Welche Maßnahmen notwendig sind, um seine Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug zurückzuerlangen, hängt von einem davon ab, ob es sich um ein Fahrverbot oder um eine Entziehung auf unbestimmte Dauer handelt. Wenn der Führerschein also nur vorläufig abgenommen wurde, erhält man die Fahrerlaubnis nach Ablauf des Verbotes, also nach spätestens drei Monaten, wieder. Für den dauerhaften Führerscheinentzug gestaltet es sich prinzipiell schwieriger und ist zudem mit viel Geduld verbunden. Denn um seinen Führerschein, beziehungsweise dessen Gültigkeit, zurückzubekommen, muss die Sperrfrist eingehalten werden. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann gemäß § 20 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erst sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Zudem ist für die Wiedererlangung oft eine MPU unerlässlich.
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Konflikte rund um den Führerscheinentzug
Wenn einem Fahrzeughalter seine Fahrerlaubnis entzogen wird, ist dies oft mit starken Emotionen verbunden. Besonders bei einer beruflichen Tätigkeit, die mit dem Führerschein verbunden ist, kochen die Gefühle des entsprechenden Fahrzeughalters oft über. Dabei lässt er sich in der Aufregung möglicherweise dazu hinreißen, den Führerschein nach einem rechtskräftigen Urteil nicht bei der entsprechenden Behörde abzugeben, was zu weiteren Nachteilen führen kann. Oft lässt man sich dann allerdings auch dazu hinreißen, ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis zu bedienen. Dies führt schließlich zu einem weiteren Verkehrsdelikt, nämlich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, wofür der Fahrzeughalter gemäß den Vorschriften aus dem Verkehrsrecht nicht nur ein zusätzliches Bußgeld, sondern auch ein weiteres Fahrverbot oder sogar den permanenten Entzug des Führerscheins befürchten muss.
So kann Sie ein Anwalt beim Führerscheinentzug unterstützen
Die Anordnung eines Fahrverbots oder sogar der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis kann einen sehr aus der Bahn werfen, besonders dann, wenn man auch noch Berufsfahrer ist. Deshalb sollte in diesem Fall immer ein entsprechender Anwalt aufgesucht werden, da dieser in Ihrer Situation einen kühlen Kopf für Sie bewahrt. Er übernimmt in einem Bußgeld- oder Strafverfahren Ihre Verteidigung und holt anhand einer auf Ihre Lage zugeschnittenen Strategie einen so geringen Zeitraum wie möglich für die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis heraus. Außerdem legt ein Anwalt für Sie auch fristgerecht passende Rechtsmittel ein.
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