Schadensersatz nach Unfall § Arten, Ansprüche & mehr
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verkehrsrecht[finditoo-shyinfo ]Redaktion
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- Der Schadensersatz wird durch die §§ 249 bis 252 des Bürgerlichen Gesetzbuches reglementiert.
- Es ist sowohl möglich, Schadensersatz nach Unfall für Sach- als auch für immaterielle Schäden zu erhalten.
- Bei einem Verkehrsunfall stellen Kratzer, Dellen etc. am Fahrzeug den materiellen Schaden dar.
- Der Schadensersatz für körperliche und psychische Beeinträchtigungen nach einem Unfall im Straßenverkehr wird Schmerzensgeld genannt.
- Die Schäden am Fahrzeug müssen in einen Zusammenhang mit dem Unfall gebracht werden.
- Bei einem fahrlässigen Verhalten des Geschädigten im Straßenverkehr kann der Anspruch reduziert werden oder zur Gänze wegfallen.
- Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, um eine Entschädigung nach einem Autounfall zu erhalten.
Rechtslage zum Schadensersatz nach Unfall
Schadensersatzansprüche haben ihre Rechtsgrundlage in den §§ 249 bis 252 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird festgelegt, dass das Ziel eines Schadensersatzes die Herstellung des Zustands, der ohne das bestimmte Ereignis noch vorherrschen würde. Es heißt im entsprechenden Paragrafen allerdings auch, dass der Geschädigte dazu berechtigt ist, auch Geld, das für die erneute Instandsetzung des Fahrzeuges notwendig ist, statt der Reparatur durch den Verursacher zu fordern. Außerdem kann das Unfallopfer gemäß § 250 des BGB nach Ablauf einer festgelegten Zeit den Schadensersatz in Geld einfordern, wenn er dies zuvor klargestellt hat und die Herstellung in den Zustand vor dem Unfall nicht rechtzeitig erfolgt ist. Wird keine Frist ausgemacht, muss der Unfallverursacher immer dann den Schadensersatz nach Unfall in Geld begleichen, wenn er die Reparatur nur mit einem übermäßig hohen Aufwand übernehmen kann.
Unterschied zwischen primärem und sekundärem Schadensersatz
Der Schadensersatz muss in zwei Unterkategorien, die man im rechtlichen Umfeld primär und sekundär nennt, eingeteilt werden. Der primäre Schadensersatz bezeichnet die Ansprüche, wenn durch ein sogenanntes schädigendes Vorkommnis das Eigentum, die Gesundheit, der Körper oder sogar das Leben anderer Menschen beschädigt wird. Wenn eine Person ihre Verpflichtungen aus einem vertraglichen Verhältnis verletzt, hat die andere Vertragspartei ein Anrecht auf sekundären Schadensersatz. Beim Schadensersatz nach Unfall handelt es sich um die primäre Form von Schadensersatzansprüchen.
Schadensersatz nach Unfall: Arten
Die Unterteilung in primäre und sekundäre Form bezieht sich auf den Ursprung der Schadensersatzansprüche. Doch auch der Schaden an sich, der durch einen Verkehrsunfall entsteht, kann Unterschiede aufweisen. Dabei kann entweder nur eine Sache beschädigt oder auch eine Person verletzt werden. Die Abweichungen der beiden Arten liegen auch in den Faktoren, die die Höhe der jeweiligen Entschädigung bestimmen. Allerdings grenzen sie sich nicht in allen Aspekten voneinander ab, denn so haben sie zum Beispiel gemeinsam, dass die Schadensersatzansprüche bei einer Mitschuld des Geschädigten sowohl bei einem Sach- als auch bei einem Personenschaden entweder reduziert werden oder sogar ganz wegfallen.
Materielle Schäden nach einem Unfall im Straßenverkehr
In Bezug auf Verkehrsunfälle ist es einfach zu erkennen, was beim Schadensersatz nach Unfall unter die Kategorie “materieller Schaden” fällt. Der unfallbedingte Schaden an Fahrzeugen gehört also zur materiellen Ausprägung, der vielen auch als Sachschaden bekannt ist. Zum materiellen Schaden zählen nicht nur die Reparaturkosten, die für die Instandsetzung des Fahrzeuges nach dem Verkehrsunfall erforderlich sind, sondern unter anderem auch die Ausgaben für eine Abschleppung oder für ein Sachverständigengutachten.
Was ist der immaterielle Schaden bei einem Verkehrsunfall?
Während also der materielle Schaden unfallbedingte Mängel am Fahrzeug bezeichnet, kann auch für körperliche oder psychische Auswirkungen infolge eines Unfalls im Straßenverkehr eine Entschädigung in Form eines Schadensersatzes verlangt werden. Diese spezielle Art des Schadensersatzes wird im verkehrsrechtlichen Kontext auch als Schmerzensgeld bezeichnet und erfüllt für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls ganz bestimmte Funktionen. Die Höhe dieser besonderen Form von Schadensersatzansprüchen ergibt sich unter anderem daraus, wie stark die Schmerzen den Alltag des Unfallopfers beeinflussen.
Bedingungen für Schadensersatzansprüche
Der Schadensersatz nach Unfall wird meist von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Im Alltag gestaltet sich die Durchsetzung allerdings nicht immer so einfach. Denn egal für welche Schadensart ein geschädigter Verkehrsteilnehmer auch immer Schadensersatz nach einem Autounfall bekommen möchte, werden die Umstände des jeweiligen Unfalls genau überprüft. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die geforderte Höhe auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Denn wenn der Geschädigte eine Summe verlangt, die nur möglich ist, wenn er keine Mitschuld am Verkehrsunfall trägt, aber sich ebenfalls fahrlässig im Straßenverkehr benommen hat, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Betrag auf diese Art und Weise nicht akzeptieren.
Wann gibt es nach Verkehrsunfällen eine Anspruchsverkürzung?
Hat der Geschädigte möglicherweise eine Mitschuld an der Entstehung des Unfalls, so wird genau geprüft, ob alle Unfallbeteiligten gleichermaßen dafür verantwortlich sind oder ein Verkehrsteilnehmer sich rücksichtsloser als andere verhalten hat. Selbst wenn ein Geschädigter also prinzipiell Anspruch auf den Schadensersatz nach Unfall hat, kann es nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 9 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) immer dann zu einer Reduzierung der Schadensersatzansprüche kommen, wenn er sich ebenfalls nicht an alle Verkehrsregeln gehalten hat. Es ist auch möglich, dass der Anspruch dadurch komplett entfällt.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Wer Beweise dafür hat, dass der Schaden an seinem Fahrzeug durch den entsprechenden Verkehrsunfall entstanden ist, sollte definitiv die Ansprüche auf Schadensersatz auch einfordern. Doch wie kommen Geschädigte eines Unfalls im Straßenverkehr zu ihrer Entschädigung? Im ersten Schritt wird oftmals versucht, ohne das Gericht eine Lösung zu finden. Dabei muss eine schriftliche Forderung entweder an den Ersatzpflichtigen oder an dessen Versicherung geschickt werden. Dieses Dokument muss möglichst ausführliche Beschreibungen sowie eine Frist, bis zu der der Schadensersatz nach Unfall beglichen werden muss, enthalten.
Wenn der Unfallverursacher sich damit einverstanden erklärt, muss der Geschädigte oft eine vorbehaltlose Abfindungserklärung unterschreiben, damit er nicht im Nachhinein nochmals Schadensersatzansprüche aufgrund von Spätfolgen verlangen kann. Allerdings kann es auch sein, dass der Ersatzpflichtige nicht den Forderungen nachkommt. In solch einem Fall muss derjenige, der seinen Schaden ersetzt bekommen möchte, eine Schadensersatzklage erheben. Zusammenfassend müssen bei der Beantragung von Schadensersatz nach Unfall also folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Nachweise für den Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Schäden erbringen (z.B.: durch Sachverständigen- oder Unfallgutachten)
- Forderung in schriftlicher Form an Unfallverursacher bzw. an dessen Versicherung
- Einigung mit Abfindungserklärung oder Klage
Kalkulation von Schadensersatz nach Unfall
Die Berechnung von Schadensersatzansprüchen ergibt sich grundsätzlich aus dem tatsächlichen Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Dieser wird im Alltag häufig durch zwei Methoden ermittelt: die Differenzmethode und die konkrete Schadensberechnung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Möglichkeiten besteht darin, dass bei der ersten Variante die Kalkulation auf einem Vergleich beruht, während bei der anderen Option ein konkreter Nachweis für den Schaden erbracht werden kann.
Bei der sogenannten Differenzmethode wird die Höhe der Entschädigung dadurch ermittelt, dass das Vermögen der geschädigten Person nach dem erlittenen Schaden mit dem theoretischen Besitz ohne diesen verglichen wird. Die Differenz aus diesen beiden Beträgen ergibt dann die Höhe des Schadensersatzes. Im Gegensatz dazu wird die zu ersetzende Summe bei der konkreten Schadensberechnung durch einen Beleg (z.B.: Rechnung) beziehungsweise durch den Zeitwert (Gegenstandswert nach einer bestimmten Nutzungszeit) bestimmt.
Grundlagen zum Anspruch und der Höhe des Ersatzes
Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) finden sich Regelungen zur maximalen Höhe eines Schadensersatzes nach Verkehrsunfällen. Dementsprechend gibt es für den Schadensersatz nach Unfall einen Maximalbetrag von 5 Millionen Euro, wenn bei einem Unfall mit Personenschaden mehrere Menschen verletzt oder getötet werden. Diese Summe erhöht sich auf insgesamt 10 Millionen Euro, wenn zum Beispiel der Autounfall durch ein Fahrzeug mit hoch- oder vollautomatisierter beziehungsweise mit autonomer Fahrfunktion verursacht wurde.
Wenn der Unfallverursacher zudem in der Personenbeförderung tätig ist und während seines Dienstes einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem mehr als acht Personen verletzt oder getötet werden, erhöht sich der Betrag um 600.000 Euro pro Person. Für Sachschäden gibt es gemäß § 12 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Obergrenze von 1 Million Euro beziehungsweise bei Kraftfahrzeugen mit speziellen Fahrfunktionen 2 Millionen. Sonderregelungen gelten auch bei Unfällen, in denen gefährliche Güter involviert sind. Denn wenn bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt oder getötet beziehungsweise materielle Dinge durch diese Güter beschädigt werden, gibt es Schadensersatz bis zu 10 Millionen Euro.
(Rechtliche) Konflikte beim Schadensersatz nach Unfall
Das Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen muss oft vor Gericht erfolgen, da der Ersatzpflichtige sich oft aus der Verantwortung ziehen will. Zudem ist es durchaus möglich, dass der Unfallverursacher nicht den vollen Betrag zahlen möchte, da der Geschädigte, der die Forderung stellt, zum Teil ebenfalls Schuld am Autounfall ist. Dadurch kann es durch den Konflikt zwischen dem Verursacher und dem Geschädigten zu einem langwierigen Prozess kommen, bis die Ansprüche auf Schadensersatz tatsächlich geklärt sind. Will der Unfallverursacher nicht bezahlen, obwohl er gleichzeitig auch keine Vorwürfe gegen das Unfallopfer erhebt, so besteht die Option einer Schadensersatzklage, wenn sich keine außergerichtliche Einigung finden lässt.
Probleme mit der KFZ-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt grundsätzlich auch die Schäden am anderen Fahrzeug beziehungsweise auch das Schmerzensgeld für den Geschädigten. Doch derjenige, der durch sein fahrlässiges Verhalten auf der Straße den Unfall zu verantworten hat, muss möglicherweise dennoch selbst einen Teil des Schadens selbst bezahlen, da es oft eine sogenannte Selbstbeteiligung gibt. Hat der Ersatzpflichtige eine Unfallflucht begangen und ist erst durch die Ermittlungen ausfindig gemacht worden, so übernimmt seine KFZ-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht nur den Schadensersatz nach Unfall nicht, sondern kann dadurch auch den Versicherungsschutz fristlos kündigen.
So kann Sie ein Anwalt beim Schadensersatz nach Unfall unterstützen
Wenn Sie Schadensersatz bekommen möchten, ist es empfehlenswert, sich die Hilfe eines entsprechenden Anwalts zu sichern. Denn dieser kann Ihnen bereits dabei helfen, die schriftliche Schadensersatzforderung so aufzusetzen, dass die Höhe des Schadensersatzes Ihrem Anspruch angemessen ist. Wenn der Ersatzpflichtige sich aus den verschiedensten Gründen damit nicht abfindet, unterstützt Sie ein entsprechender Anwalt auch bei einer Schadensersatzklage. In diesem Zusammenhang vertritt er Ihre Interessen dann auch vor Gericht, um den Anspruch, der Ihnen zusteht, auch bestmöglich durchzusetzen.
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