Autounfall § Schuldfrage, Ersatzansprüche & mehr
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Bei einem Autounfall werden oft Sachen beschädigt und/oder Personen verletzt.
- Unfallbeteiligte müssen sowohl bei einem Sach- als auch bei einem Personenschaden unverzüglich anhalten.
- Gibt es durch den Unfall verletzte Personen, muss die Unfallstelle ordnungsgemäß abgesichert werden.
- Bei einem Wildschaden muss der zuständige Jäger oder Förster verständigt werden.
- Ein Autounfall kann unter anderem mit einer Unfallflucht oder mit einer unterlassenen Hilfeleistung einhergehen.
- Unfallverursacher müssen nicht nur mit verkehrs-, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Grundsätzliches zum Autounfall
Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten ein schlimmes Ereignis, insbesondere wenn dabei ein Mensch verletzt wird. Häufig begeht man in diesem Zusammenhang dann auch noch eine Fahrerflucht, die einen noch mehr aus der Bahn wirft und zudem strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Wie sich Unfallbeteiligte zu verhalten haben, wird gesetzlich durch § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Es gibt darin auch die Definition, wer überhaupt als am Verkehrsunfall beteiligte Person zählt. Eine verbotene Handlung im Zusammenhang mit einem Unfall ist zudem das Vernichten von Unfallspuren, bevor diese erfasst werden können. Bei einem Unfall muss man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Schadensarten unterscheiden: Verkehrsunfall mit Sach- und/oder mit Personenschaden.
Häufige Unfallursachen
Es gibt grundsätzlich drei häufige Ursachen für einen Autounfall. Der Grund für die meisten Verkehrsunfälle ist die Missachtung der Verkehrsvorschriften. In diesem Zusammenhang sind besonders die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit oder ein zu geringer Sicherheitsabstand oft für einen Unfall verantwortlich. Allerdings ist es auch möglich, dass ein Autounfall durch die falsche Einschätzung des Fahrers oder durch technische Mängel am Auto verursacht wird.
Vorgehensweise bei Autounfällen
Das richtige Verhalten von Verkehrsteilnehmern bei einem Autounfall ist nicht nur für die Versicherung relevant, sondern kann bei verletzten Personen auch Leben retten. Dementsprechend ist es wichtig, dass sich alle Fahrer von Kraftfahrzeugen an diese Vorgaben halten. Obwohl es je nach dem verursachten Schaden zusätzliche Schritte geben kann, gibt es auch Aspekte, die bei allen Autounfällen berücksichtigt werden müssen. Die wohl wichtigste Verhaltensregel nach einem Unfall im Straßenverkehr, bei dem das Eigentum und/oder die Gesundheit anderer beziehungsweise Tiere Schaden nehmen, ist das unverzügliche Anhalten. Im Folgenden wird die Vorgehensweise bei folgenden Arten von Autounfällen näher erläutert:
- Verkehrsunfall mit Sachschaden
- Autounfall mit verletzten Personen
- Unfall mit Wildschaden
Was tun bei einem Unfall mit Sachschaden?
Im Alltag passiert es ständig, dass Autofahrer beim Ein- oder Ausparken das nebenstehende Fahrzeug leicht streifen und dieses einen kleinen Kratzer abbekommen hat. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden, da der Sachschaden so gering ist, dass er nur das Blech beschädigt. Allerdings kann es auch zu größeren Sachschäden kommen. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Autounfall nicht auf einem Parkplatz, sondern im fließenden Verkehr stattfindet, weil einer der Unfallbeteiligten zum Beispiel über eine rote Ampel gefahren ist oder ein Stoppschild missachtet hat. Jeder in den Verkehrsunfall mit Sachschaden involvierte Verkehrsteilnehmer sollte sofort anhalten und mit den anderen die Personalien austauschen sowie die Polizei rufen.
Ablauf nach Verkehrsunfall mit verletzten Personen
Wenn bei einem Verkehrsunfall Menschen zu Schaden kommen, müssen Unfallbeteiligte noch mehr Aspekte beachten als bei einem reinen Sachschaden. So ist es bei einem Autounfall mit verletzten Personen unbedingt notwendig, sofort stehen zu bleiben und die Unfallstelle mit dem Warndreieck abzusichern. Anschließend muss der Notruf gewählt und Erste Hilfe geleistet werden. Das Eintreffen der Einsatzfahrzeuge muss ebenfalls abgewartet werden, ehe man den Unfallort als Beteiligter verlassen kann.
Autounfälle mit Wildschaden
Im Alltag kommt es relativ häufig vor, dass ein Autounfall einen Wildschaden verursacht. Nicht selten ist das Auto nach einem solchen Verkehrsunfall ein Totalschaden. Auch nach einem Unfall im Zusammenhang mit einem Wildschaden gibt es Vorgaben, an die man sich halten muss. Es gilt grundsätzlich auch bei einem Wildunfall, dass man zunächst die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle absichern muss. Daraufhin muss die Polizei verständigt werden, die für gewöhnlich dann auch den zuständigen Jäger oder Förster über den Wildschaden informiert. Der Autofahrer sollte sich dem verletzten Wildtier nicht nähern, da die Gefahr einer Infektion besteht.
Bei einem Autounfall mit Wildschaden ist es unerlässlich, dass die Spuren bestmöglich gesichert und dokumentiert werden. Denn im Gegensatz zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern steht man hierbei in der Beweispflicht für seine eigene Versicherung. Man sollte sich deshalb unter anderem die Art des Tieres sowie Schäden etc. am Fahrzeug belegen lassen. Die Versicherung benötigt bei einem Wildunfall den Polizeibericht und die Unfallbescheinigung. Zudem können Bilder von der Unfallstelle und Zeugen für den Nachweis bei der Versicherung hilfreich sein. Es ist außerdem empfehlenswert, sein Auto erst nach der Klärung mit der Versicherung zu waschen, falls diese zusätzlich noch ein Gutachten fordert.
Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall
Die Frage, wer nun tatsächlich die Schuld an einem Verkehrsunfall hat, ist maßgeblich für die Ersatzpflicht. Doch nicht immer ist es einfach, herauszufinden, wer nun durch sein Verhalten im Straßenverkehr den Autounfall zu verschulden hat. Wenn jemand einen schwerwiegenden Regelverstoß begangen hat, der schließlich zu einem Autounfall führt, während sich der andere Unfallbeteiligte ordnungsgemäß verhalten hat, ist die Schuldfrage relativ schnell geklärt. Dies bedeutet auch, dass die anderen involvierten Verkehrsteilnehmer in einen unverschuldeten Unfall verwickelt werden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss dann allen anderen Unfallbeteiligten den entstandenen Schaden ersetzen.
Nicht immer ist nur ein Verkehrsteilnehmer für einen Autounfall verantwortlich. In vielen Fällen führt auch das Fehlverhalten mehrerer Autofahrer zum Verkehrsunfall. Hierbei stellt sich oft die Frage, welche Haftpflichtversicherung in welchem Ausmaß für welche Schäden aufkommen soll. Zudem kann die Teil- beziehungsweise auch Mitschuld einer Person dazu führen, dass die Versicherung gar nichts bezahlt. Wann die Haftpflichtversicherung sich allerdings weigert zu zahlen, ergibt sich aus den Rahmenbedingungen des entsprechenden Einzelfalls. Die Teilschuld wird zudem durch Zeugenaussagen und Unfallberichte festgestellt, weshalb Fotos vom Unfallort auch hilfreich sein können.
Rechtsfolgen bei Unfällen im Straßenverkehr
Die rechtlichen Folgen bei einem Autounfall für die schuldigen Verkehrsteilnehmer sind zahlreich. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, zumindest aber wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) kommen. Auch mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen, die durch einen Bußgeldbescheid festgelegt werden, muss der Unfallverursacher rechnen. Da ein Unfall im Straßenverkehr oft mit Zuwiderhandlungen der Straßenverkehrsregeln einhergeht, gibt es daher oft ein entsprechendes Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie durch die Schwere des Vergehens auch oft ein Fahrverbot.
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Delikte rund um den Autounfall
Oft kommt es bei einem Autounfall vor, dass dabei noch weitere Delikte begangen werden. So ist es keine Seltenheit, dass der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, weil er Angst vor den Folgen hat und sich deshalb nicht seiner Verantwortung stellen möchte. Damit geht dann oft auch eine unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) einher. Aber nicht nur das Verhalten nach einem Verkehrsunfall ist oft strafbar, denn auch das Fahren ohne Führerschein ist eine Verkehrsstraftat und zudem häufig die Unfallursache.
Welche Ersatzansprüche gibt es nach einem Autounfall?
Je nachdem, ob ein Verkehrsteilnehmer die gesamte Schuld am Unfall im Straßenverkehr trägt, oder andere Unfallbeteiligte ebenfalls eine Mitschuld daran haben, ergeben sich unterschiedliche Ersatzansprüche. Hat also ein Autofahrer alleine den Autounfall verursacht, muss auch nur er für alle Schadensersatzansprüche, die den anderen involvierten Personen zustehen, aufkommen. Wenn allerdings die verletzte Person bei einem Unfall, an dem nur zwei Fahrzeuge beteiligt sind, sich ebenfalls nicht ordnungsgemäß verhalten hat, können die Ansprüche auf Schadensersatz dadurch reduziert oder sogar komplett gestrichen werden.
So kann Sie ein Anwalt unterstützen
Hat man einen Autounfall verursacht, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Ihnen durch das gesamte Strafverfahren helfen. Dieser kann für Sie eine geringere Strafe herausholen und eine Haftstrafe weitestgehend vermeiden. Auch für die Schadensregulierung ist die Unterstützung eines Juristen ratsam, da dadurch eine bessere Möglichkeit auf eine Kostenreduzierung besteht. Der Rechtsanwalt findet in diesem Zusammenhang auch eventuelle Beweise, die eine Teilschuld des Unfallgegners belegen und dadurch eigene Ersatzansprüche rechtfertigen.
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