Überholen § Vorschriften, Überholverbote & mehr
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Die Vorschriften zum Überholvorgang finden sich in § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Beim Überholmanöver dürfen keine anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs gefährdet werden.
- Auch das Wetter muss bei der Entscheidung, zu überholen, berücksichtigt werden.
- Fehler bei Überholvorgängen führen oft zu Unfällen.
- Es ist prinzipiell nur erlaubt, links an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
- Schienenfahrzeuge und Linksabbieger sind rechts zu überholen.
Die rechtliche Grundlage zum Überholen
Die Basis in der Rechtsprechung für das Überholen im Straßenverkehr ist § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort wird sowohl festgelegt, wie man sich verhalten muss, wenn man selbst überholt, als auch, wenn man überholt wird. Auch Bedingungen, unter denen Verkehrsteilnehmer nicht überholen dürfen, werden dadurch bestimmt. Die Regelungen, die für einen Überholvorgang gelten, sind für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit besonders relevant. Denn wer gegen die Überhol Vorschriften verstößt, der geht grob fahrlässig vor und verliert dadurch möglicherweise sogar seinen Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommt. Trotz der gesetzlichen Richtlinien gibt es im Alltag häufig Überholverstöße, die nicht selten mit einem Sachschaden und/oder verletzten Personen enden.
Überholverstöße und Unfälle
Unzulässige Überholvorgänge zählen zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle, nicht selten auch mit Unfalltoten. Dies hängt oft damit zusammen, dass der Überholende den Gegenverkehr bei seiner Entscheidung nicht genügend berücksichtigt. Aber auch das Verhalten des Verkehrsteilnehmers, der überholt wird, führt oft zu Unfällen. Hierbei ist die plötzliche Geschwindigkeitserhöhung oder das Ausscheren oft verantwortlich. Auch die Missachtung der äußeren Umstände, wie Wetterbedingungen, können das Überholen gefährlich machen.
Was bei Überholvorgängen (nicht) erlaubt ist
Wer im Straßenverkehr überholen möchte, muss sich auch an die geltenden Verkehrsregeln zu diesem Thema halten. Um also einen Überholvorgang durchführen zu dürfen, muss der entsprechende Verkehrsteilnehmer einige Dinge berücksichtigen. So ist es gemäß § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur erlaubt, links zu überholen. Zudem muss der Überholende auch während des gesamten Vorgangs den Gegenverkehr sehen können, um zu wissen, dass von diesem keine Gefahr ausgeht. Fahrer müssen ebenfalls darauf achten, dass sie eine höhere Geschwindigkeit als das zu überholende Fahrzeug haben und den nachfolgenden Verkehr dabei nicht gefährden. Auch ein ausreichender Seitenabstand muss dabei eingehalten werden. Zusammenfassend müssen also folgende Aspekte bei einem Überholmanöver beachtet werden:
- Gegenverkehr berücksichtigen
- beim Ausscheren und Wiedereinordnen blinken
- schneller als das zu überholende Fahrzeug sein (mindestens 20 km/h)
- andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden
- genügend Seitenabstand
- links überholen
Allerdings gibt es nicht nur für denjenigen, der überholt, Regeln, sondern auch für die Person, die überholt wird. So darf der Überholte zum Beispiel nicht plötzlich schneller fahren. Er sollte außerdem so weit rechts wie möglich fahren. Wer überholt wird, darf zudem während des gesamten Überholmanövers den Überholenden nicht durch sein Verhalten beeinträchtigen. Auch Radfahrer müssen, wenn sie von einem Kraftfahrzeug überholt werden, die sichere Durchführung des Überholvorganges gewährleisten.
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Wann darf man rechts vorbeifahren?
Obwohl man im Straßenverkehr grundsätzlich nur links überholen darf, gibt es auch einige Ausnahmen, in denen Verkehrsteilnehmer einen Überholvorgang auch rechts durchführen dürfen. Wer zum Beispiel an einem Fahrzeug, das links abbiegen möchte, vorbei will, darf an diesem Auto rechts vorbeifahren. Auch das Überholen von Schienenfahrzeugen ist ausnahmsweise nur rechts gestattet. Zudem ist es für Rad- und Mofafahrer auch gestattet, an Fahrzeugen auf der rechten Spur langsam und vorsichtig rechts vorbeizufahren, wenn diese stehen und warten.
Innerorts überholen
In einem Ort gelten durch die hohe Anzahl an Fußgängern und Radfahrern andere Richtlinien hinsichtlich des Überholens als außerhalb einer Ortschaft. Lenker eines Kraftfahrzeuges dürfen innerorts Radfahrer, Fußgänger sowie Elektrokleinstfahrzeuge nach § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einem Seitenabstand von 1,5 Metern überholen. Wer zudem innerhalb einer Ortschaft an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren möchte, muss auf das entsprechende Tempolimit achten, denn wenn der Überholvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt, ist dies unzulässig. Die Regel, die vorschreibt, dass nur links vorbeigefahren werden darf, zählt grundsätzlich auch für Personen, die innerorts andere Verkehrsteilnehmer überholen möchten. Allerdings gibt es auch hierbei die allgemeingültigen Ausnahmen, wann man an Fahrzeugen auch rechts vorbeifahren darf, wenn dabei auch die anderen Vorgaben eingehalten werden.
Innerorts überholen Abstandsregelungen
Vorschrift | Besonderheit |
---|---|
Mindestabstand zu anderen mehrspurigen Fahrzeugen | 1 Meter |
Seitenabstand zu einspurigen Kraftfahrzeugen | 1,5 Meter |
seitlicher Abstand zu Fußgänger, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeuge | 1,5 Meter |
Vorschriften für Überholmanöver außerhalb von Ortschaften
Auch außerhalb eines Ortes muss man bestimmte Regelungen hinsichtlich des Überholens beachten. So müssen Verkehrsteilnehmer ohne Kraftfahrzeug auf Landstraßen mit einem seitlichen Abstand von mindestens 2 Metern überholt werden. Zudem müssen auch auf Autobahnen und auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften der Seitenabstand zu anderen Kraftfahrzeugen bei der Entscheidung, einen Überholvorgang zu starten, berücksichtigt werden. Außerorts ist es für alle Personen im Straßenverkehr nur gestattet, links zu überholen.
Überholverbote
Es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen Überholvorgänge allgemein oder auf bestimmten Straßenstellen verboten sind. Man darf nach § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht überholen, wenn die Verkehrslage nicht eingeschätzt werden kann oder es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen nicht erlaubt ist. Fahrzeuge, die mehr als 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben, dürfen zudem auch nicht bei schlechten Wetterbedingungen überholen, wenn sie dadurch weniger als 50 Meter weit sehen. Auch an Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen ist das Überholen aus Sicherheitsgründen untersagt. Wenn ein Bus blinkend an einer Haltestelle steht, ist es ebenfalls nicht erlaubt, an diesem vorbeizufahren. Zusammenfassend dürfen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer also unter folgenden Voraussetzungen kein Überholmanöver durchführen:
- unklare Verkehrslage
- Verbot durch entsprechende Schilder
- Bahnübergang
- Fußgängerüberweg/Zebrastreifen
- bei einem blinkenden Bus an einer Haltestelle
Strafen hinsichtlich des Vorbeifahrens an Fahrzeugen
Da Überholverstöße die Verkehrssicherheit relativ stark beeinflussen, werden sie auch entsprechend stark bestraft. Im verkehrsrechtlichen Kontext gibt es für das unzulässige Überholen Bußgelder zwischen 10 und 300 Euro. Zu den ordnungswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit einem Überholvorgang zählt allerdings nicht nur das Überholen im Überholverbot, sondern zum Beispiel auch die Missachtung des vorgeschriebenen Seitenabstands bei einem Überholvorgang. Zudem umfasst der Bußgeldkatalog auch Strafen für den Lenker des Fahrzeuges, an dem vorbeigefahren wird, wenn dieser plötzlich die Geschwindigkeit erhöht. Es sind unter anderem also folgende Aktionen als ordnungswidriges Verhalten rund um das Vorbeifahren an anderen fahrenden Autos etc. anzusehen:
- Nutzen des rechten Seitenstreifens um am Stau vorbeizufahren
- Überholen trotz Verbot durch ein Verkehrszeichen
- Zu geringer Seitenabstand beim Vorbeifahren
- als Überholter während des Überholvorgangs beschleunigen
- sich anschließend zu langsam wieder rechts einordnen
- Vorbeifahren, wenn der Gegenverkehr nicht gesehen werden kann
Sanktionen für unrechtmäßiges Überholen
Für Verstöße gegen die Regelungen zum Überholen gibt es die herkömmlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Dies bedeutet also, dass es bei Ordnungswidrigkeiten beim Überholen grundsätzlich zu einem Bußgeld und zu Punkten in Flensburg kommt. Je nach der Schwere des Vergehens ist auch ein Fahrverbot für bis zu drei Monate möglich. Wenn es der erste Regelverstoß ist, gibt es mildere Strafen als bei einer Person, die bereits mehrmals den Verkehrsbehörden aufgefallen ist. Dementsprechend laufen Wiederholungstäter eher Gefahr ein vorübergehendes Fahrverbot zu bekommen als Personen, die sich bisher immer an die Verkehrsregeln gehalten haben.
Härtere Strafen gibt es, wenn durch die Missachtung des Überholregeln eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) oder sogar ein Autounfall mit Personen- oder Sachschaden entsteht. Finden eine strafrechtliche Verfolgung und eine Hauptverhandlung statt, so gibt es die Möglichkeit einer Berufung oder Revision gegen das Urteil. Wem hingegen verkehrsrechtliche Sanktionen durch den Bußgeldbescheid drohen, der hat innerhalb von zwei Wochen die Option, Einspruch gegen diesen zu erheben.
Bußgeldstrafen bei unrechtmäßigem Überholen
Ordnungswidrigkeit | Strafe |
---|---|
Überholen im Überholverbot | 70 Euro 1 Punkt |
Überholen im Überholverbot + Gefährdung | 250 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Überholen im Überholverbot + Unfall | 300 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 Euro 1 Punkt |
Mit einem KFZ über 7,5 Tonnen bei einer Sicht von weniger als 50 Metern überholt | 120 Euro 1 Punkt Fahrverbot |
Mit einem KFZ über 7,5 Tonnen bei einer Sicht von weniger als 50 Metern überholt + Gefährdung | 200 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Mit einem KFZ über 7,5 Tonnen bei einer Sicht von weniger als 50 Metern überholt + Unfall | 240 Euro 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot |
Seitenabstand beim Vorbeifahren missachtet | 30 Euro |
Seitenabstand beim Vorbeifahren missachtet + Unfall | 35 Euro |
zu langsam überholt | 80 Euro 1 Punkt |
im Ort unerlaubt rechts überholt | 30 Euro |
im Ort unerlaubt rechts überholt + Unfall | 35 Euro |
Rechts überholt außerhalb einer Ortschaft | 100 Euro 1 Punkt |
Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs beim Ausscheren | 30 Euro 1 Punkt |
sich nicht schnell genug wieder rechts eingeordnet | 10 Euro |
beim Einordnen den Überholten beeinträchtigt | 20 Euro |
Als Überholter Geschwindigkeit erhöht | 30 Euro |
Geschwindigkeit nicht reduziert oder nicht mehreren folgenden Fahrzeugen das Überholen ermöglicht | 10 Euro |
Unzulässig links überholt | 25 Euro |
Unzulässig links überholt + Unfall | 30 Euro |
Überholverstöße in der Probezeit und im Ausland
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Überholvorgängen zählen innerhalb der Probezeit oft als A-Verstöße, insbesondere das Überholen im Überholverbot. Deshalb sollten Fahranfänger keine unnötigen Überholmanöver, damit sie nicht länger als nötig einen Führerschein auf Probe besitzen. Auch im Ausland kann die Missachtung der Regeln zum Überholen teuer werden. Deshalb sollten auch Personen, die mit dem Auto in den Urlaub gefahren sind, besonders vorsichtig sein und die entsprechenden Richtlinien beachten, da sie sonst möglicherweise sogar eine höhere Geldbuße als in Deutschland erwartet. Folgende Bußgelder gibt es unter anderem für Überholverstöße im Ausland:
- Niederlande: 230 Euro
- Belgien: ab 165 Euro
- Finnland: ab 10 Tagessätze
- Österreich: ab 70 Euro
- Norwegen: 630 Euro
- Griechenland: ab 350 Euro
- Italien: ab 85 Euro
- Dänemark: 270 Euro
- Frankreich: ab 135 Euro
- Polen: ab 60 Euro
- Luxemburg: 145 Euro
- Großbritannien: ab 120 Euro
- Schweden: ab 280 Euro
- Ungarn: bis 325 Euro
So kann Sie ein Anwalt rund ums Überholen unterstützen
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Überholen missachten, ist der Beistand eines Anwalts unerlässlich. Denn unzulässige Überholmanöver führen oft zu Unfällen, wodurch die Strafen schon einmal schwerer ausfallen können als bei anderen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, die Sanktionen so gering wie möglich zu halten. Hat zum Beispiel ein Berufsfahrer mit seinem privaten Auto das Verkehrszeichen für ein Überholverbot nicht beachtet und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, müsste er normalerweise ein Fahrverbot für einen Monat in Kauf nehmen. Da dies für einen Berufsfahrer eine Gefahr für seine Arbeit darstellt, kann hierbei ein Rechtsanwalt möglich machen, dass das Fahrverbot eventuell für ein etwas höheres Bußgeld umgangen werden kann.
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