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Rotlichtverstoß § Probezeit, Strafe & mehr

Der Rotlichtverstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Alltag relativ häufig vorkommt. Doch es handelt sich dabei um die Missachtung einer speziellen Vorfahrtsregel, die zu schweren Unfällen führen kann. Im folgenden Artikel lernen Sie den Unterschied zwischen dem Überfahren einer roten Ampel und einem Haltelinienverstoß kennen. Sie erhalten ebenso einen Überblick über mögliche Strafen und Ansätze, welche für einen erfolgreichen Einspruch unerlässlich sind.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Rotlichtverstoß

Es heißt in § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass das rote Wechsellichtzeichen den Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass sie vor der Kreuzung anhalten müssen. Demzufolge begeht jemand einen Rotlichtverstoß gemäß dem Bußgeldkatalog, wenn er eine rote Ampel überfährt. Meistens fahren Autofahrer über eine rote Ampel, wenn sie in großer Eile sind, doch dadurch nehmen sie anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt an einer Kreuzung und erhöhen das Unfallrisiko. Dies ist ein massiver Eingriff in die Verkehrssicherheit, da sich der Querverkehr prinzipiell darauf verlässt, dass man sein Auto anhält.

Icon Gut zu Wissen
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Von einfachen Rotlichtverstößen spricht man, wenn die Rotphase der Ampel seit weniger als einer Sekunde aktiv ist. Im Gegensatz dazu ist das Überfahren einer Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot ist, zu den qualifizierten Rotlichtverstößen zu zählen.

Diese Ordnungswidrigkeit kann allerdings nicht nur von Fahrern eines Kraftfahrzeuges, sondern auch von Fußgängern oder Radfahrern begangen werden. Damit Rotlichtverstöße überhaupt geahndet werden können, gibt es die sogenannte Haltelinie. Wenn kurz danach das Auto zum Stillstand gebracht wird, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß, der weniger streng bestraft wird. Sobald das Auto allerdings einen bestimmten Bereich nach der Haltelinie überschreitet, liegt ein Rotlichtverstoß vor.

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel erfasst?

Damit Personen, die über eine rote Ampel fahren, auch eine Strafe erhalten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein Rotlichtverstoß bemerkt werden kann. Die wohl häufigste Messungsart ist das Überfahren der Haltelinie, durch die ein sogenannter Ampelblitzer ausgelöst wird. Auch die mobile Videoüberwachung ist bei dieser Ordnungswidrigkeit eine beliebte Messmethode. Die Polizei kann allerdings auch noch mit anderen Utensilien, wie beispielsweise durch eine Stoppuhr, messen, dass jemand über eine rote Ampel gefahren ist. Zusammenfassend gibt es also folgende Optionen diese Ordnungswidrigkeit festzustellen:

  • Ampelblitzer
  • Mobile Videos durch Polizei
  • Messung durch Polizei mit anderen Hilfsmitteln

Bei Rot über die Kreuzung gefahren in der Probezeit

Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit ihres Führerscheins befinden, sollten sich noch mehr als andere Verkehrsteilnehmer keinen Rotlichtverstoß erlauben. Denn für Fahranfänger, die über eine rote Ampel fahren, zählt dieser als sogenannter A-Verstoß. Wenn dies der erste A-Verstoß, also eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Regeln des Straßenverkehrs, in der Probezeit ist, verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahranfänger muss zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Wer sich bereits in der verlängerten Probezeit befindet und eine rote Ampelanlage überfährt, wird sogar kostenpflichtig verwarnt. Ist der Rotlichtverstoß bereits der zweite A-Verstoß während der verlängerten Probezeit, so wird dem Fahranfänger sogar die Fahrerlaubnis permanent entzogen.

Von einem Ampelblitzer im Ausland erwischt

Personen, die außerhalb Deutschlands über eine rote Ampel fahren und plötzlich einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegen haben, sind oft überfordert. Dies liegt oft daran, dass Sie nicht wissen, welche Bußgelder in den anderen Ländern für die Missachtung einer roten Ampel rechtlich vorgeschrieben sind. Es gibt durch das Vollstreckungsabkommen der Europäischen Union die Möglichkeit, dass ausländische Bußgelder ab 70 Euro auch von den Landesbehörden eingefordert werden können.

Selbst wenn das Bußgeld an sich unter diesem Betrag liegt, kann die entsprechende Bearbeitungsgebühr die Strafe schnell auf 70 Euro oder mehr ansteigen lassen, wodurch das Vollstreckungsabkommen greift. Die höchsten Bußgelder für einen Rotlichtverstoß gibt es in Norwegen (710 Euro) und in Griechenland (700 Euro). Ein Bußgeldbescheid aus einem anderen Land wegen des Überfahrens einer roten Ampel sollte auf jeden Fall nicht ignoriert werden, da man im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe bekommen kann.

Bußgeldkatalog von Rotlichtverstößen in anderen Ländern

LandBußgeld
Österreichab 70 €
Belgienab 175 €
Dänemark270 €
Italienab 175 €
Norwegen710 €
Slowakeiab 100 €
Kroatienab 265 €
Polenab 110 €
Irlandab 80 €
Großbritannienab 120 €
Bulgarienab 50 €
Spanienab 200 €
Finnland100 €
Ungarnbis 130 €
Griechenland700 €
Niederlande250 €
Luxemburg145 €
Portugalab 120 €
Schweiz 255 €
Tschechienab 105 €
Schwedenab 240 €

Wann zählt das Fahren bei Rot als Straftat?

Obwohl das Überfahren einer roten Ampel gemäß dem Bußgeldkatalog prinzipiell eine Ordnungswidrigkeit ist, kann der Rotlichtverstoß unter gewissen Bedingungen auch als Straftat zählen. Denn wenn sich ein Autofahrer oder ein anderer Verkehrsteilnehmer in diesem Zusammenhang besonders rücksichtslos verhält und dabei möglicherweise auch noch einen Unfall verursacht, bei dem andere Personen schwer verletzt werden und ein hoher Sachschaden entsteht, kann das Überfahren der roten Ampel nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit sein.

Denn hierbei ist durch den Rotlichtverstoß gemäß § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben. Dabei ist es irrelevant, ob die rote Ampel bei einer Rotphase, die länger oder kürzer als eine Sekunde gedauert hat, missachtet wurde. Die Stellung einer Strafanzeige, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch das Überfahren einer roten Ampel zum Beispiel einen schweren Unfall verursacht, ist also möglich.

Schadensfall nach Rotlicht­verstoß?
Rotlichtverstoß

Ablauf nach der Missachtung einer roten Ampel

Wenn ein Autofahrer einen Rotlichtverstoß begeht, dann wird oft ein Ampelblitzer ausgelöst. Aufgrund des Fotos soll der Schuldige herausgefunden werden, doch nicht immer ist der Fahrzeughalter auch derjenige, der sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat. Ist es in solch einem Fall schwierig, auf dem Bild spezifische Merkmale des Fahrers zu erkennen, ist es möglich, dass derjenige, der die Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat begangen hat, gar nicht gefunden wird. 

Dies kann besonders dann problematisch sein, wenn nicht nur die rote Ampel überfahren, sondern dadurch auch ein Autounfall passiert ist. In diesem Zusammenhang sind etwaige Zeugen des Geschehens, die sich bestenfalls auch noch an das Aussehen des Fahrers erinnern können, ausschlaggebend. Zeugen sind auch besonders bedeutend, wenn der Rotlichtverstoß von einem Fußgänger begangen wurde. Kann der Schuldige durch die Ermittlungen ausfindig gemacht werden, erhält auch dieser den Bußgeldbescheid und nicht der Besitzer des Autos, wenn es sich dabei nicht um dieselbe Person handelt.

Rotlichtverstöße und Versicherung

Wenn Sie durch den Rotlichtverstoß eines anderen Verkehrsteilnehmers einen großen Schaden an Ihrem Fahrzeug oder sich dabei sogar selbst verletzt haben, spielt die Versicherung eine große Rolle. Doch was ist, wenn derjenige, der den Unfall durch die Missachtung der Rotphase der Ampelanlage verursacht hat, gar nicht ermittelt werden konnte oder der Halter gar nicht der Fahrer gewesen ist? Es ist grundsätzlich der Fall, dass die Geschädigten eines Rotlichtverstoßes für den Schaden von der Versicherung des Fahrzeughalters entschädigt werden.

Hat der Halter allerdings nicht den Rotlichtverstoß begangen, so muss er zumindest dabei helfen, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, da er ansonsten selbst mit Sanktionen zu rechnen hat. Kann durch die Hilfe des Halters der Schuldige gefunden werden, übernimmt dennoch die KFZ-Haftpflichtversicherung des Halters den Schaden des Opfers. Wenn der Ersatzpflichtige gar nicht ausgemacht werden kann, steht man bei der eigenen Versicherung in der Beweispflicht, dass man den Schaden nicht selbst verursacht hat. Hierbei können Zeugen helfen, die beobachtet haben, dass es durch das Überfahren einer roten Ampel eines anderen Verkehrsteilnehmers zum Unfall gekommen ist.

Rechtliche Maßnahmen beim Fahren über eine rote Ampel

Wer bei Rot über eine Ampel fährt, nimmt anderen Verkehrsteilnehmern überraschend die Vorfahrt, was zu schweren Verkehrsunfällen führen kann. Dementsprechend gibt es auch sehr strenge rechtliche Konsequenzen für Autofahrer bei einem Rotlichtverstoß. So kommt es grundsätzlich, wie auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten, zu einem der jeweiligen Situation angemessenen Bußgeld. Die Bußgelder reichen für das Überfahren einer roten Ampel von 70 bis zu 360 Euro. Für einen Haltelinienverstoß gibt es im Vergleich dazu lediglich eine Geldbuße von 10 bis maximal 85 Euro. Zudem kommen je nach Schwere der Tat auch noch ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister oder möglicherweise sogar ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Sanktionen bei der Missachtung einer roten Ampel für andere Verkehrsteilnehmer?

Es ist allerdings nicht nur für Autofahrer möglich, für diesen Regelverstoß bestraft zu werden. Auch andere Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Fußgänger oder Radfahrer, werden für einen Rotlichtverstoß belangt. So müssen Fußgänger für die Missachtung einer roten Ampel lediglich mit einem Bußgeld von 5 bis 10 Euro rechnen. Radfahrer, die über eine rote Ampel fahren, bekommen ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro. Für LKW-Fahrer gelten grundsätzlich dieselben Strafen wie für Autofahrer, allerdings müssen diese aufpassen, dass der längere Bremsweg nicht als Ausrede für diese Ordnungswidrigkeit zählt.

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Was beeinflusst die Strafe bei einem Rotlichtverstoß?

Es muss beachtet werden, dass nicht jeder Rotlichtverstoß nach dem Bußgeldkatalog gleich schwer zu bestrafen ist. Die Umstände, in denen ein Verkehrsteilnehmer über Rot fährt, sind auch für die Höhe des Strafmaßes ausschlaggebend. So kommt es zum Beispiel darauf an, wie lange die Ampel schon auf rot geschaltet war und ob es an der entsprechenden Anlage auch einen grünen Pfeil für das Abbiegen nach rechts gegeben hat.

Hat jemand eine rote Ampel ohne einen grünen Pfeil, die sich weniger als eine Sekunde in einer Rotphase befindet, überfahren, muss er mit einem niedrigeren Bußgeld rechnen, als wenn die Ampel schon länger rot gewesen ist. Es wirkt sich zudem immer strafverschärfend aus, wenn durch den Rotlichtverstoß andere Personen stark gefährdet wurden oder sogar ein Unfall dadurch entstanden ist. Ebenfalls ist relevant, ob die Person schon mehrmals gegen die Vorgaben im Straßenverkehr verstoßen hat oder es sich um das erste Vergehen handelt.

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß

VergehenStrafe
Rote Ampel ohne grünen Pfeil innerhalb 1 Sekunde überfahrenBußgeld von 90 Euro
1 Punkt
Rote Ampel ohne grünen Pfeil innerhalb einer Sekunde überfahren + GefährdungBußgeld von 200 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel ohne grünen Pfeil innerhalb einer Sekunde überfahren + UnfallBußgeld von 240 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Über Rote Ampel ohne grünen Pfeil bei mehr als 1 Sekunde leuchtendem Rot gefahrenBußgeld von 200 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Über Rote Ampel ohne grünen Pfeil bei mehr als 1 Sekunde leuchtendem Rot gefahren + GefährdungÜber Rote Ampel ohne grünen Pfeil bei mehr als 1 Sekunde leuchtendem Rot gefahren + Gefährdung
Über Rote Ampel ohne grünen Pfeil bei mehr als 1 Sekunde leuchtendem Rot gefahren + UnfallBußgeld von 360 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel mit grünem Pfeil überfahrenBußgeld von 70 Euro
1 Punkt
Rote Ampel mit grünem Pfeil überfahren + GefährdungBußgeld von 100 Euro
1 Punkt
Rote Ampel mit grünem Pfeil überfahren + UnfallBußgeld von 120 Euro
1 Punkt


Rechtsmittel bei einem Rotlichtverstoß

Da das Überfahren einer roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch den Bußgeldkatalog geahndet wird, gibt es den Einspruch als Rechtsmittel. Der Einspruch kann allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn genügend Argumente gefunden werden können, die Fehler bei der Messung darlegen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt oft bei fehlerhaften Ampeln oder einer falschen Bedienung der entsprechenden Messgeräte ansetzen. Zudem kann auch die Qualität des Fotos für einen Bußgeldbescheid unzureichend sein, wenn man darauf nicht eindeutig eine Person ausmachen kann.

Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, dann wird der Bußgeldbescheid auch rechtskräftig aufgehoben. Bei der Ablehnung des Einspruchs wird der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben und es kommt in einer gerichtlichen Verhandlung zu einer erneuten Begutachtung der Gesamtsituation. Abschließend wird durch das Urteil festgelegt, ob der Beschuldigte sich dem Bußgeldbescheid beugen muss oder er tatsächlich den Rotlichtverstoß nicht begangen hat. Gegen dieses Urteil ist dann noch das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde möglich.

So kann Sie ein Anwalt bei einem Rotlichtverstoß unterstützen

Im alltäglichen Straßenverkehr ist es keine Seltenheit, dass ein Autofahrer einen Rotlichtverstoß begeht und einige Zeit später einen Bußgeldbescheid im Briefkasten hat. Sobald dies der Fall ist, sollte die entsprechende Person einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Ein Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und kann auch das Bild, das durch einen Ampelblitzer entstanden ist, sowie andere Messunterlagen sichten. Dabei kann er durch sein Wissen in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten auch schnell Fehler oder andere Aspekte ausfindig machen, die für einen Einspruch unerlässlich sind. Sobald er genügend Indizien gesammelt hat, die auf einen Fehler seitens der Ampelanlagen oder der Bedienung der Messgeräte hinweisen, erhebt er auch den Einspruch fristgerecht für Sie.

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FAQ: Rotlichtverstoß

Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße zwischen 70 und 360 Euro, mit ein bis zwei Punkten im Fahreignungsregister und oft sogar mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft.
Der Unterschied zwischen einem Rotlicht- und einem Haltelinienverstoß ist jener, dass man bei Letzterem lediglich minimal hinter der Haltelinie zum Stehen kommt, wohingegen man beim Überfahren einer roten Ampel die Haltelinie deutlich hinter sich lässt und das Fahrzeug auch gar nicht anhält.
Damit ein Rotlichtverstoß als einfaches Vergehen zählt, dürfen einerseits keine anderen Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet oder verletzt werden. Auch bei einem Sachschaden handelt es sich bereits um einen schwerwiegenden Rotlichtverstoß. Zudem darf die rote Ampel, die derjenige überfährt, nicht länger als eine Sekunde rot leuchten.
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