Promille Grenze § Rechtslage, Strafen & mehr
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Die gesetzlichen Vorgaben in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bestimmen in Deutschland Grenzwerte für den Blutalkohol und die Atemluft.
- Es gilt grundsätzlich ein Grenzwert von weniger als 0,5 Promille.
- In der Probezeit, vor dem 21. Geburtstag, bei der Personenbeförderung und beim Transport von gefährlichen Gütern gilt ein absolutes Alkoholverbot.
- Ein Bußgeld bei Trunkenheit am Steuer kann zwischen 250 und 1500 Euro hoch sein.
- Weitere Strafen sind Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug, eine Geld- oder eine Haftstrafe.
Rechtslage zur Promille Grenze in Deutschland
Die rechtliche Basis für die erlaubte Promille Grenze beim Führen von Fahrzeugen bestimmen in Deutschland sowohl § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als auch § 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Im Straßenverkehrsgesetz wird nicht nur die Alkoholgrenze für den Blutalkohol, sondern auch die Alkoholmenge in der Atemluft, die im Straßenverkehr noch erlaubt ist, festgelegt. Dementsprechend darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges nicht 0,5 Promille oder sogar mehr im Blut haben.
Zudem darf der Fahrer auch nicht 0,25 mg/l oder mehr in der Atemluft haben. Je höher die Überschreitung der erlaubten Promille Grenze ist, desto größer wird das Unfallrisiko, da der entsprechende Fahrzeuglenker immer weniger dazu in der Lage ist, das Kraftfahrzeug verkehrssicher zu fahren. Diese Vorgaben für die 0,5-Promille Grenze sind nicht nur für Fahrer eines Kraftfahrzeuges, sondern auch für Radfahrer verpflichtend.
Welche Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?
Obwohl es gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) diese Promille Grenze für Kraftfahrzeuglenker gibt, bedeutet dies nicht, dass diese Vorgaben für alle Verkehrsteilnehmer gelten. So müssen zum Beispiel Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, oder auch Personen, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, nach § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf alle alkoholischen Getränke bei der Teilnahme im Straßenverkehr verzichten.
Für Berufsfahrer, wie beispielsweise LKW-Fahrer, gilt grundsätzlich dieselbe Promille-Grenze wie für Fahrer eines PKWs, also weniger als 0,5 Promille. Hierbei gibt es allerdings eine Ausnahme, wenn der entsprechende Fahrer Gefahrgut transportiert. Für solche Lenker gilt ebenfalls ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie hinter dem Steuer sitzen. Bus- oder Taxifahrer sowie andere Fahrer für die Personenbeförderung müssen ebenso komplett auf den Alkohol verzichten, wenn sie im Dienst sind.
- Fahranfänger/Bus- oder Taxifahrer: 0,0 Promille
- Autofahrer ab 21 Jahren: 0,5 Promille (bei einem Verkehrsunfall gilt bereits bei 0,3 Promille Trunkenheitsfahrt!)
- Motorradfahrer: 0,5 Promille
- Fahrradfahrer: 1,6 Promille
Strafen für Trunkenheit am Steuer
Durch die erhöhte Unfallgefahr durch die Überschreitung der Promille Grenze ist es nicht überraschend, dass es sich hierbei um ein Verkehrsdelikt handelt. Aufgrund der unterschiedlichen Faktoren, die den Schweregrad bestimmen, kann es bei diesem Regelverstoß auch zu unterschiedlich hohen Strafen kommen. So kann es beim Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit in Deutschland beispielsweise zu einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot kommen.
Allerdings ist es auch möglich, dass unter strafverschärfenden Umständen ein höheres Bußgeld von 1000 oder 1500 Euro verhängt wird. Auch mehr Punkte in Flensburg sowie ein längeres Fahrverbot sind die Folge. Wenn die Trunkenheit am Steuer sogar als Verkehrsstraftat zählt, kommt es auch zu einer Geld- beziehungsweise zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Für Fahranfänger beziehungsweise für Personen unter 21 Jahre ist bei einem Verstoß ein Bußgeld von 250 Euro, 1 Punkt in Flensburg sowie ein verpflichtendes Aufbauseminar fällig. Zudem wird die Probezeit auf vier Jahre erweitert. Zusammenfassend kommen also folgende Strafen bei der Missachtung der Promille Grenze in Betracht:
- Bußgelder zwischen 250 und 1500 Euro
- 2 bis 3 Punkte in Flensburg
- Fahrverbot (1 Monat bis 3 Monate)
- Führerscheinentzug 6 Monate bis zu 5 Jahren
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
Was wirkt sich auf das Strafmaß aus?
Nicht jeder Fahrer, der die gesetzlich vorgeschriebene Promille Grenze missachtet, wird in Deutschland auch gleich bestraft. So wirkt sich zum Beispiel auf den Grad der Strafe aus, ob die entsprechende Person zum ersten Mal oder bereits öfters aufgrund der Trunkenheit am Steuer oder anderen Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Verkehrsstraftaten verkehrsrechtlich aufgefallen ist. In diesem Zusammenhang ist es strafmildernd, wenn der Fahrer ein sogenannter Ersttäter ist, ein wiederholtes Vergehen ist hingegen strafverschärfend anzusehen.
Bei der Höhe des Strafmaßes ist es auch entscheidend, ob das Überschreiten der 0,5-Promille Grenze als Ordnungswidrigkeit oder als Verkehrsstraftat angesehen wird. Dabei ist ausschlaggebend, wie viel Blutalkohol der jeweilige Lenker tatsächlich intus hat. Wenn der Wert des Blutalkohols zwischen 0,5 – 1,09 liegt und es ansonsten keine Hinweise auf Alkohol am Steuer gibt, wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit gewertet. Bei 1,1 Promille oder mehr gilt die Trunkenheit am Steuer automatisch als Verkehrsstraftat, wobei hier keine weiteren Umstände notwendig sind. Auch ein Blutalkoholwert zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bereits zur Definition als Straftat führen, wenn typische alkoholbedingte Aspekte, wie zum Beispiel Lallen, hinzukommen. Zusätzlich führt die Gefährdung beziehungsweise Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Missachtung der zulässigen Alkoholgrenze im Auto ebenfalls zu härteren Strafen.
Überblick: Strafen bei Trunkenheit am Steuer in Deutschland
Promillegrenze | Strafe | Vergehen |
---|---|---|
ab 1,6 Promille | Geld- oder Haftstrafe 3 Punkte Führerscheinentzug | Verkehrsstraftat |
ab 1,1 Promille | Geld oder Haftstrafe 3 Punkte Führerscheinentzug | Verkehrsstraftat |
0,5 bis 1,09 Promille | Bußgeld von 500 Euro 2 Punkte Fahrverbot für 1 Monat | Ordnungswidrigkeit |
0,5 bis 1,09 Promille beim zweiten Mal | Bußgeld von 1000 Euro 2 Punkte Fahrverbot für 3 Monate | Ordnungswidrigkeit |
0,5 bis 1,09 Promille ab dem dritten Mal | Bußgeld von 1500 Euro 3 Punkte Fahrverbot für 3 Monate | Ordnungswidrigkeit |
Rechtsmittel bei Alkohol am Steuer
Die Einstufung als Ordnungswidrigkeit beziehungsweise als Verkehrsstraftat bestimmt auch die möglichen Rechtsmittel, die dabei genutzt werden können. Wenn man lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und dafür einen Bußgeldbescheid erhält, ist es wie auch bei anderen Vergehen, die mit einer Geldbuße geahndet werden, Einspruch gegen diesen zu erheben. Ist die Überschreitung der Promille Grenze besonders groß beziehungsweise führen andere Umstände dazu, dass die Trunkenheit am Steuer als Verkehrsstraftat angesehen wird, so können Personen gegen das gerichtliche Urteil Berufung oder Revision einlegen.
Bei der Berufung muss der Beschuldigte allerdings nachweisen können, dass die Konzentration im Blut niedriger als angegeben war, damit das Rechtsmittel auch den gewünschten Ausgang bringt. Hierbei ist es empfehlenswert, sich so früh wie möglich die Hilfe eines entsprechenden Juristen zu holen, um das angestrebte Ergebnis zu erreichen. Auch für Fahranfänger lohnt sich der Weg zum Anwalt, um nicht lange auf das Fahren verzichten zu müssen.
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Konflikte rund um die Promille Grenze
Bei der 0,5-Promille Grenze können sich abgesehen von den strafrechtlichen Aspekten auch noch andere Streitpunkte ergeben. Diese Konflikte stehen häufig in Verbindung mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Wird man aufgrund von Alkohol am Steuer zum Beispiel als fahruntüchtig eingestuft, können die Emotionen leicht überkochen und man lässt sich auch noch zu anderen Verstößen verleiten. Dabei werden die entsprechenden Beamten nicht selten beleidigt oder sogar angegriffen. Selbst wenn man etwas zu viel getrunken hat, sollte man sich bei einer Verkehrskontrolle stets kooperativ verhalten, um seine eigene Lage nicht noch zu verschlimmern.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Ein großes Konfliktpotenzial in Verbindung mit der gesetzlichen Promille Grenze hat das zeitlich begrenzte Fahrverbot beziehungsweise der permanente Führerscheinentzug. Fahrer geben nur ungern ihren Führerschein aus der Hand, insbesondere dann nicht, wenn sie beruflich auf diesen angewiesen sind. Dann ist es bei einer Verkehrskontrolle auch schon mal möglich, dass sich die entsprechende Person gegenüber den Beamten im Ton vergreift beziehungsweise sich weigert, den Führerschein abzugeben. Auch für Fahranfänger ist es ein Schock, wenn sie vorübergehend nicht mehr mit einem Auto fahren dürfen, weshalb auch diese nicht immer ruhig bleiben können.
Fahruntüchtigkeit
Wenn einem wegen Alkohol am Steuer die Fahrerlaubnis in Deutschland weggenommen wird, gilt man ab einem gewissen Zeitpunkt als fahruntüchtig. Diese Fahruntüchtigkeit ist auch der Grund, weshalb ab einer bestimmten Promille Grenze mögliche Ausfallerscheinungen durch den Alkohol nicht mehr für eine strengere Bestrafung erforderlich sind. Dabei wird zwischen einer relativen und einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen, wobei letztere bei Auto- und bei Radfahrern unterschiedlich ist.
So kann Sie ein Anwalt bei der Promille Grenze unterstützen
Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer baut in den meisten Fällen auf genügend Beweisen auf, weshalb man schnellstmöglich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen sollte. Dieser entwickelt anschließend durch alle Informationen über Ihren Fall eine Strategie für die Verhandlung. Dadurch erhöht sich die Chance, eine geringere Strafe zu bekommen, da der Rechtsanwalt auch nach so vielen strafmildernden Aspekten wie möglich sucht und diese vor Gericht darlegt. Zudem übernimmt er beim Überschreiten der 0,5-Promille Grenze als Ordnungswidrigkeit den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sowie bei der Verkehrsstraftat die Anfechtung des Urteils.
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