Handy am Steuer § Folgen, Strafen & mehr
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Die gesetzliche Basis für die Handynutzung am Steuer ist § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Die Zuwiderhandlung wird nicht nur durch das Telefonieren am Steuer erfüllt.
- Auch das Schreiben von Nachrichten oder das Einklemmen des Telefons zwischen Ohr und Schulter sind unter anderem ordnungswidrige Handlungen.
- Auch Radfahrer können für diese Ordnungswidrigkeit belangt werden.
- Dieser Regelverstoß wird grundsätzlich mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Bei einer Gefährdung erhöht sich die Strafe auf 150 Euro, 2 Punkte und auf ein Fahrverbot von einem Monat.
- Ein Unfall durch das Handy am Steuer wird mit 200 Euro, mit 2 Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft.
Rechtslage zum Handy am Steuer
Die rechtliche Grundlage für die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer stellt § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Darin heißt es, dass der Lenker eines Fahrzeuges weder seinen Seh- noch seinen Gehörsinn durch andere Umstände beeinträchtigen lassen darf. Dementsprechend dürfen sich Fahrzeugführer auch nicht von elektronischen Geräten ablenken lassen. Allerdings ist es erlaubt, das Gerät zu verwenden, wenn man es dafür nicht aufheben oder halten muss. Eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion sowie ein den Verkehrsbedingungen angepasster, kurzer Blick ist ebenfalls erlaubt. Viele Fahrzeuge verfügen deshalb auch über eine Freisprechanlage, da durch diese das Telefonieren beim Autofahren ebenfalls rechtmäßig ist. Auch bei abgeschaltetem Motor bleiben Verkehrsteilnehmer bei der Handynutzung am Steuer straffrei.
Was zählt zur verbotenen Handynutzung am Steuer?
Obwohl der häufigste Grund für ein Bußgeld wegen Handy am Steuer das Telefonieren beim Autofahren ist, gibt es auch andere Möglichkeiten für diese Zuwiderhandlung bestraft zu werden. Denn ausschlaggebend für die Ordnungswidrigkeit ist alleine die Tatsache, ob man das Handy während der Autofahrt in der Hand hält oder nicht. Auch die Dauer, für die man seinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwendet, ist für den Regelverstoß maßgeblich. Für folgende Tätigkeiten kann man also während des Autofahrens belangt werden:
- Telefonieren am Steuer
- Schreiben von Nachrichten
- Einklemmen des Handys zwischen Schulter und Ohr
- Ablehnung von Anrufen
- Uhrzeit am Handy überprüfen
- Hören von Musik
- Surfen im Internet
Was ist mit dem Handy während der Autofahrt erlaubt?
Das Handy darf grundsätzlich auch in die Hand genommen werden, wenn der Motor komplett abgestellt ist. Hierbei müssen Fahrer beachten, dass ein Halten alleine nicht ausreicht. Wenn Sie zum Beispiel an einer roten Ampel den Motor vollständig abschalten, ist es ebenfalls erlaubt, die Funktionen Ihres Telefons zu nutzen. Nicht nur während der Rotphase einer Ampel, sondern im Stau ist dies rechtlich unproblematisch, wenn der Motor des Wagens nicht läuft. Für das Telefonieren beim Autofahren ist man zudem mit einer Freisprechanlage auf der sicheren Seite und riskiert keine Strafe für einen Handyverstoß.
Konsequenzen bei Handy am Steuer während der Probezeit
Besonders junge Personen nutzen ihr Handy viel, weshalb es auch für Fahranfänger in der Probezeit oft schwierig ist, ihr Telefon während der Fahrt nicht zu beachten. Doch wer die Probezeit seines Führerscheins noch nicht bestanden hat, sollte die Verwendung seines Telefons beim Autofahren unterlassen. Denn wenn Autofahrer in der Probezeit zum ersten Mal mit dem Handy am Steuer erwischt werden, verlängert sich nicht nur die Probezeit um zwei Jahre, sondern es fallen auch zusätzliche Kosten für die verpflichtende Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar an. Für weitere Ordnungswidrigkeiten innerhalb der verlängerten Probezeit können sogar noch strengere Strafen drohen. Bei der Handynutzung am Steuer handelt es sich im Kontext der Fahrerlaubnis auf Probe um einen A-Verstoß, weshalb hier bereits bei einem Erstdelikt harte Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Bußgelder gibt es für telefonieren beim Autofahren im Ausland?
Man fährt mit seinem Auto in den Urlaub und will andere Familienmitglieder mit einem kurzen Anruf darüber informieren, dass man bereits im anderen Land angekommen ist. Nach dem Urlaub kommt dann mit dem Bußgeldbescheid die Erkenntnis, dass man im Ausland mit dem Handy am Steuer erwischt wurde. In vielen Ländern gibt es für die Nutzung des Telefons während der Autofahrt ein höheres Bußgeld als in Deutschland.
Dies bedeutet, dass das Telefonieren beim Autofahren im Ausland ein teures Vergnügen sein kann. Das höchste Bußgeld gibt es für die Verwendung des Handys in der Niederlande mit 230 Euro, aber auch in Dänemark drohen 200 Euro und in Spanien setzt das Bußgeld erst bei diesem Betrag an. Der Bußgeldbescheid sollte auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da ansonsten noch weitere rechtliche Maßnahmen auf einen zukommen könnten.
Bußgeldkatalog Handyverstoß in anderen Ländern
Land | Bußgeld |
---|---|
Niederlande | 230 € |
Belgien | ab 110 € |
Luxemburg | 75 € |
Dänemark | 200 € |
Bulgarien | ab 25 € |
Spanien | ab 200 € |
Österreich | ab 50 € |
Finnland | bis 115 € |
Griechenland | 100 € |
Portugal | ab 120 € |
Schweiz | 90 € |
Frankreich | ab 135 € |
Polen | ab 50 € |
Schweden | 170 € |
Italien | ab 160 € |
Kroatien | ab 65 € |
Gesetzliche Folgen für die Handynutzung am Steuer
Wird man bei Verkehrskontrollen beim Telefonieren am Steuer erwischt, droht für einen Autofahrer ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Wenn ein Fahrradfahrer hingegen sein Handy während des Fahrens verwendet, kommt es zu einem Bußgeld von 55 Euro. Die Handynutzung am Steuer, die das Leben oder wertvolle Sachen anderer Verkehrsteilnehmer, also in diesem Fall andere Fahrzeuge, gefährdet, wird nicht nur mit einer Geldbuße von 150 Euro, sondern auch mit 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft. Bei einem Unfall, der aufgrund der Handynutzung am Steuer eines Beteiligten passiert ist, wird derjenige mit einem Bußgeld von 200 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten zur Verantwortung gezogen.
Was wirkt sich auf die Strafe beim Handy am Steuer aus?
Das Strafmaß für den Verstoß der Handynutzung am Steuer wird aufgrund unterschiedlicher Faktoren bestimmt. So führt diese Ordnungswidrigkeit zum Beispiel immer zu härteren Strafen, wenn dadurch andere Personen gefährdet oder sogar verletzt werden. In solch einem Fall kommt durch den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) auch noch eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren hinzu.
Zudem kann auch das wiederholte Telefonieren am Steuer zu einer verschärften Strafe führen. Das ansonsten einmonatige Fahrverbot kann dadurch auf bis zu drei Monate ausgeweitet werden. Wenn Sie zudem in der Probezeit oder beim begleiteten Fahren ab 17 zweimal mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, kommt es nicht nur zu einer Verlängerung der Probezeit, sondern auch zu zusätzlichen Kosten durch die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
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Rechtsmittel bei der Nutzung des Telefons während der Fahrt
Wenn ein Verkehrsteilnehmer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer einlegen möchte, steht er auch in der Beweispflicht. Er muss dabei nachweisen können, dass er das Handy bei der Fahrt weder am Ohr noch in der Hand hatte. Ebenfalls muss bewiesen werden können, dass der Blick auf das Handy nur so kurz stattgefunden hat, dass dadurch die Teilnahme am Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wurde. Da man als Beschuldigter oft mit der Situation überfordert ist und sich von der Beweislast erdrückt fühlen kann, sollte man sich dabei immer den Beistand eines Anwalts holen.
So kann Sie ein Anwalt bei Handy am Steuer unterstützen
Ein Jurist für Verkehrsrecht hilft Verkehrsteilnehmern beim Vorwurf der Nutzung des Handys während der Fahrt , indem er zunächst Ihre Lage einschätzt. In diesem Zusammenhang klärt Sie der Rechtsanwalt darüber auf, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Ihrem Fall lohnt. Er prüft hierbei jedoch nicht nur die Situation des Regelverstoßes an sich, sondern auch die formale Richtigkeit des Bußgeldbescheides. Denn selbst wenn es kaum entlastende Beweise gibt, kann der Einspruch durch die formale Ungültigkeit des Bußgeldbescheides begründet werden. Allerdings trägt ein Anwalt für Verkehrsrecht bei günstigen Voraussetzungen auch genügend Beweise zusammen, um durch diese das Bußgeld abzuweisen.
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