Fahren ohne Fahrerlaubnis § Rechtslage, Rechtsfolgen & mehr
- Lesezeit: 4 Minuten
- 9 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
verkehrsrechtinfo Redaktion
- 1. Ort in Suchfeld eingeben
- 2. Anwaltsprofile vergleichen
- 3. Anwalt auswählen
- 4. Unverbindliche Anfrage stellen
- Die rechtliche Basis für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
- Das Fahren ohne Führerschein ist eine Verkehrsstraftat.
- Es ist auch strafbar, jemanden ohne Fahrerlaubnis mit seinem Auto fahren zu lassen.
- Mögliche Strafen sind eine Geld- sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Rechtslage zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
Beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, die in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gesetzlich verankert ist. Dementsprechend macht sich jemand strafbar, wenn er ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein fährt. Dies gilt nicht nur für Personen, die die erforderliche an sich nicht besitzen, sondern auch für jene, die aufgrund anderer Delikte zum entsprechenden Zeitpunkt nicht im Besitz ihres Führerscheins sind.
Zudem ist nicht nur das vorsätzliche, sondern auch bereits das fahrlässige Fahren ohne Führerschein strafbar. Allerdings ist der Tatbestand gemäß § 21 StVG auch dann erfüllt, wenn ein Fahrzeughalter eine Person ohne Fahrerlaubnis zum Fahren anstiftet beziehungsweise dies duldet. Zusammenfassend kann man also für folgende Handlungen im Zusammenhang mit dieser Verkehrsstraftat belangt werden:
- Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein
- Anweisung oder Genehmigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
- fahrlässiges Fahren ohne Führerschein
- Fahren trotz Verbot
- ohne Führerschein fahren bei Führerscheinentzug
Rechtsfolgen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wenn bei einer Verkehrskontrolle bemerkt wird, dass ein Autofahrer ohne Führerschein fährt, hat er entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Ein Bußgeld von 10 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist möglich. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bei einem Fahrverbot oder einem Entzug des Führerscheins ist gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe zu ahnden. Unter gewissen Voraussetzungen kommen auch Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten in Betracht. Zudem muss der Halter eines Fahrzeuges auch mit dessen Einziehung rechnen.
- Anwalt in Ihrer Nähe finden!
- Individuelle Sachlage schildern
- Verfahrensvorbereitung beginnen
Was wirkt sich auf die Strafe beim Fahren ohne Führerschein aus?
Das Strafmaß für das Fahren ohne rechtskräftigen Führerschein wird unter anderem dadurch bestimmt, ob jemand fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Dies bedeutet, dass das eigene Fahren beziehungsweise die Veranlassung einer anderen Person strenger bestraft wird, wenn der Täter dies vorsätzlich getan hat. Zu einer geringeren Haftstrafe kommt es zudem dann, wenn einem die Fahrerlaubnis weder verboten noch komplett entzogen wurde, aber der Führerschein im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt wurde.
Hierbei sind allerdings sowohl das fahrlässige als auch das vorsätzliche Handeln unter denselben gesetzlichen Voraussetzungen zu bestrafen. Wenn ein Autofahrer seinen Führerschein lediglich vergessen hat, aber grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von zehn Euro. Solange Sie also im Besitz eines wirksamen Führerscheins sind, wirkt sich dies strafmildernd aus.
Übersicht: Strafe beim Fahren ohne Führerschein
Vergehen | Strafe |
---|---|
Fahren oder Anordnung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis während eines Fahrverbots | Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 2 oder 3 Punkte |
Fahren oder Anordnung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug | Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 2 oder 3 Punkte |
Fahren oder Anordnung zum Fahren bei Beschlagnahme des Führerscheins | Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten 2 oder 3 Punkte |
Führerschein zuhause vergessen | Bußgeld von 10 Euro |
So kann Sie ein Anwalt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unterstützen
Es ist beinahe unmöglich, Beweise für die Unschuld in diesem Zusammenhang zu finden, da jede gültige Fahrerlaubnis im sogenannten Fahrerlaubnisregister eingetragen ist. Ein Jurist für Verkehrsrecht sollte dennoch aufgesucht werden, da er im Strafverfahren Ihre Verteidigung übernimmt und eine möglichst niedrige Strafe für Sie herausholt. Er nimmt die Akteneinsicht vor, macht strafmildernde Umstände ausfindig und baut darauf eine Verteidigungsstrategie auf, die Ihre Strafe so gering wie möglich halten soll. Zudem kann der Rechtsanwalt ein bereits erfolgtes Urteil hinsichtlich Fehler bei der Rechtsprechung untersuchen, um Revision einlegen zu können.
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
- Anwalt finden
Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Verkehrsregeln & Bußgelder
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
- PDF Download