Bußgeld § Verjährung, Besonderheiten & mehr
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Ein Bußgeld wird für eine Ordnungswidrigkeit verhängt.
- Die Höhe des Bußgeldes wird durch die Art und durch die Schwere der Ordnungswidrigkeit bestimmt.
- Die Verwaltungsbehörde ist für die Ahndung durch einen Bußgeldbescheid zuständig.
- Bei einfachen Regelverstößen kann man stattdessen ein Verwarngeld bekommen.
- Ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjährt grundsätzlich nach drei Monaten.
- Personen werden über einen Bußgeldbescheid über die Geldbuße in Kenntnis gesetzt.
- Man hat grundsätzlich zwei Wochen für die Zahlung eines Bußgeldes Zeit.
- Hat man finanzielle Schwierigkeiten, besteht die Möglichkeit einer Zahlung in Teilbeträgen.
- Bußgelder aus dem Ausland sollten sorgfältig geprüft werden.
Grundsätzliches zum Bußgeld
Unter einem Bußgeld versteht man im verkehrsrechtlichen Kontext eine finanzielle Strafe, die für Ordnungswidrigkeiten zu bezahlen ist. Im Gegensatz zu Verkehrsstraftaten wird eine Geldbuße nicht in Tagessätzen beglichen. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus der Art des Vergehens (Rotlichtverstoß, Überholen im Überholverbot etc.) und aus der Schwere der Ordnungswidrigkeit (Gefährdung, Unfall). Zudem wirkt sich auch auf die Strafe aus, ob jemand bereits öfters gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Wie hoch das Bußgeld für den Grundtatbestand einer Ordnungswidrigkeit ist, legt der Bußgeldkatalog fest und hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich für die Durchsetzung von Bußgeldern zuständig.
Abgrenzung zum Verwarnungsgeld
In manchen Fällen ist es möglich, dass ein Verkehrsteilnehmer für einen Verstoß nicht gleich mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert wird. Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten kann es nämlich gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) lediglich zu einer Verwarnung und zu einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro kommen. Dementsprechend ist der Unterschied zwischen einem Verwarnungs- und einem Bußgeld, dass eine Geldbuße um einiges höher ausfallen und zudem auch für schwere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden kann.
Verjährung einer Geldbuße
Bußgelder, die für Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen verhängt werden, unterliegen, wie auch andere Sanktionen, einer gewissen Verjährungsfrist. Diese beträgt gemäß § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drei Monate, wenn kein Bußgeldbescheid erlassen oder eine Klage aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit erhoben wurde. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Regelverstoß begangen wurde. Die Verjährungsfrist kann allerdings auch unterbrochen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Straßenverkehrsbehörde dem Fahrer einen Anhörungsbogen zugeschickt hat. Im Anschluss daran beginnen die drei Monate für die Verjährung neu. Hierbei ist zu beachten, dass eine Unterbrechung der Verjährungsfrist insgesamt nur einmal möglich ist. Wenn allerdings ein Bußgeldbescheid an den Verkehrsteilnehmer verschickt oder dieser angeklagt wurde, beträgt die Frist danach sechs Monate.
Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen die Verjährungsfrist für gewisse Regelverstöße im Straßenverkehr länger als drei Monate ausmacht. So kann ein Verstoß, der im Zusammenhang mit den Ansprüchen an ein Fahrzeug oder an gewisse Teile davon steht, erst nach zwei Jahren verjähren. Wer ein Bußgeld bezahlt, das eigentlich bereits verjährt ist, kann dieses nicht mehr zurückerhalten. Ist man sich also nicht sicher, ob die Geldbuße schon verjährt ist, kann die Beratung mit einem Rechtsanwalt helfen, nicht notwendige Kosten zu vermeiden.
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Besonderheiten von Geldbußen im Straßenverkehr
Wer denkt, dass lediglich Fahrer von Kraftfahrzeugen einen Bußgeldbescheid erhalten können, irrt sich gewaltig. Es ist nämlich durchaus möglich, dass man auch als Radfahrer oder Fußgänger ein Bußgeld kassieren kann, wenn man sich nicht an die Straßenverkehrsregeln hält. Geldbußen für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit sollen die entsprechenden Verkehrsteilnehmer zum Nachdenken anregen und im besten Fall nie wieder einen Regelverstoß begehen. Wenn das erste Bußgeld nicht zu einer Änderung im Verhalten der jeweiligen Person führt und es zu weiteren Ordnungswidrigkeiten kommt, fallen die weiteren Bußgelder auch höher aus. Die größere Geldbuße soll dem Verkehrsteilnehmer erneut den Ernst der Lage klar machen und vor einem möglichen vollständigen Führerscheinentzug warnen.
Für welche Delikte erhält man einen Bußgeldbescheid?
Es ist prinzipiell möglich, für alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Dies wird durch den Bußgeldkatalog, der sich in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) befindet, festgelegt. Allerdings wird nicht jeder Verstoß im verkehrsrechtlichen Umfeld gleich bewertet. Deshalb kann sich auch die Höhe des Bußgeldes bei einzelnen Verstößen drastisch von anderen unterscheiden. Die höchste Geldbuße bekommen Verkehrsteilnehmer für die Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, da man dabei in besonders schweren Fällen sogar mit 950 Euro rechnen muss. Auch für die Handynutzung während der Fahrt oder für das Falschparken zahlt man in Deutschland oft eine Geldbuße.
Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten | Höhe des Bußgeldes |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung | 30 bis 950 Euro |
Handy am Steuer | 55 bis 200 Euro |
Rotlichtverstoß | 90 bis 360 Euro |
Missachtung des Mindestabstands | 20 bis 400 Euro |
Überholen trotz Verbot | 10 bis 300 Euro |
Falschparken | 10 bis 110 Euro |
Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln | 10 bis 100 Euro |
Blockieren der Rettungsgasse | 20 bis 320 Euro |
Zusammenhang zwischen einem Bußgeld und Flensburger Punkten
Geldbußen für Verstöße auf den Straßen werden meistens nicht alleine verhängt. So kann es besonders bei schweren Delikten zusätzlich zur finanziellen Strafe auch noch zu weiteren Maßnahmen kommen. Im verkehrsrechtlichen Kontext gibt es zusätzlich zu einem Bußgeld deshalb meistens auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Besonders die Punkte für das Fahreignungsregister, die ab einem Bußgeld von 60 Euro fällig werden, sollen dabei den Verkehrsteilnehmer vor weiteren Zuwiderhandlungen abschrecken. Eine Geldbuße ist nämlich eine einmalige Angelegenheit, die Punkte bleiben allerdings länger bestehen. Gemeinsam haben sie daher einen größeren Einfluss, als wenn man nur den Geldbetrag alleine bezahlen müsste.
Unterschiede für verschiedene Verkehrsteilnehmer
Es gilt grundsätzlich, dass jene Verkehrsteilnehmer, die andere durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln besonders gefährden können, auch ein höheres Bußgeld zu erwarten haben. Dementsprechend fällt die Geldbuße für Fußgänger oder Radfahrer geringer aus als beispielsweise für einen Auto- oder einen LKW-Fahrer. Dennoch können auch Fahrradfahrer rein theoretisch zusätzlich zur Geldbuße auch Punkte in Flensburg bekommen. Der Bußgeldkatalog enthält zudem eigene Abschnitte für sogenannte Nutzkraftwagen, zu denen Lastkraftwagen, Busse oder auch Transport zählen. Diese Kraftfahrzeuge besitzen nämlich ein besonders hohes Risiko.
Ablauf der Verständigung über das Bußgeld
Hat zum Beispiel ein Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit überschritten und ist dabei auch geblitzt worden, muss er über seinen Regelverstoß informiert werden. Die Verständigung erfolgt durch einen Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid muss dabei bestimmten inhaltlichen Anforderungen gemäß § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) entsprechen. So ist es zum Beispiel unerlässlich, dass darin Angaben zu demjenigen, der die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, gemacht werden. Auch der Name und die Adresse des Verteidigers müssen im Bußgeldbescheid vermerkt sein. Zudem ist es notwendig, dass auch die Tat inklusive Zeit und Ort möglichst detailliert angegeben ist. Beweise, die zum Bußgeld geführt haben, sowie die Höhe der Geldbuße und andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, müssen darin ebenfalls vermerkt sein.
Zahlungsfristen bei einem Bußgeldbescheid
Im Bußgeldbescheid wird auch festgehalten, welche Fristen für die Zahlung der Geldbuße eingehalten werden müssen. Ein Bußgeld muss nach § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Dabei können auch im Bußgeldbescheid Teilbeträge festgesetzt werden, die bis zum Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist beglichen werden müssen. Die Zahlung in Teilbeträgen kommt immer dann in Betracht, wenn die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Person nicht gut genug ist, um das gesamte Bußgeld innerhalb von zwei Wochen zahlen zu können.
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Bußgelder aus dem Ausland
Nicht immer bekommen Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld, weil sie gegen die in Deutschland geltenden Verkehrsvorschriften verstoßen haben. Oft wird man auch im Ausland geblitzt und erhält dann einen Bußgeldbescheid. Dadurch kann es bei derselben Ordnungswidrigkeit im Ausland zu einem höheren Bußgeld als in Deutschland kommen. Bußgelder aus dem Ausland sollten auf jeden Fall ernst genommen werden, was allerdings nicht bedeutet, dass man sofort zahlen sollte. Stattdessen sollte zunächst einmal überprüft werden, ob die Vorwürfe tatsächlich gerechtfertigt sind oder es sich um einen Fehler handelt. Anschließend sollte man je nach Situation entweder zahlen oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.
Mögliche Rechtsfolgen rund um das Bußgeld
Wer der Aufforderung des Bußgeldbescheides nicht nachkommt und die Geldbuße nicht bezahlt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. So wird zunächst eine weitere Zahlungsaufforderung geschickt, bei der nicht nur auf das Bußgeld, sondern auch auf die Mahngebühr hingewiesen wird. Wenn man anschließend immer noch nicht zahlt, kann es zur Zwangsvollstreckung oder sogar zu einer Erzwingungshaft kommen. Bußgeldbescheide sollten aus diesem Grund nie ignoriert, sondern immer zusammen mit einem entsprechenden Rechtsanwalt untersucht werden, insbesondere dann, wenn man Zweifel am Regelverstoß hat. Falls man genügend Beweise zusammenbekommt, die zeigen, dass der Bußgeldbescheid auf falschen Annahmen basiert, besteht die Möglichkeit eines Einspruchs.
Erzwingungshaft bei unbezahlten Geldbußen
Will man sein Bußgeld nicht zahlen, hat die zuständige Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit, eine Erzwingungshaft zu verhängen. Damit diese überhaupt angeordnet werden kann, müssen auch noch andere Voraussetzungen, abgesehen von der Nichtzahlung, erfüllt sein. So muss zum Beispiel derjenige, der die Geldbuße bezahlen muss, im Bußgeldbescheid über die Option der Erzwingungshaft informiert worden sein. Auch wenn der Verkehrsteilnehmer, der seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist, keine Belege für seine Zahlungsunfähigkeit übermittelt, ist eine Erzwingungshaft durchaus möglich. Eine Erzwingungshaft kann gemäß § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) von sechs Wochen bis hin zu drei Monaten dauern. Es gilt grundsätzlich, dass die Haft länger dauert, je höher die ausstehende Geldbuße ist.
So kann Sie ein Anwalt beim Bußgeld unterstützen
Jede Person, die einen Bußgeldbescheid erhält, sollte relativ bald einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dieser kann die Unterlagen der Messung oder eventuelle Videos sichten, um Aspekte für einen Einspruch auszumachen. Hierbei findet er möglicherweise Hinweise darauf, dass die Messung durch Fehler einen Regelverstoß angezeigt hat. Bei Bildern untersucht ein Rechtsanwalt, ob man den Beschuldigten tatsächlich einwandfrei darauf erkennen kann. Wer Bußgelder aus dem Ausland bekommt, wird von einem Juristen ebenfalls bei der Überprüfung des Bescheids unterstützt. Er übernimmt außerdem die Aufgabe, den Einspruch fristgerecht durchzuführen. Durch die Hilfe des Anwalts können weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Mahngebühr, verhindert werden.
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