Straßenverkehrsordnung § Inhalte, Strafen & mehr
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Verkehrsrechtinfo Redaktion
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- In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es gesetzliche Vorschriften zu allgemeinen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen.
- Häufige Verstöße gegen Regeln aus der StVO sind das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit oder auch das Überholen im Überholverbot.
- Ein Verstoß wird grundsätzlich mit einem Bußgeld bestraft.
- Bei der Gefährdung oder Verletzung anderer Menschen kommt es zu härteren Strafen.
- Ziel ist es sträfliches Verhalten im Straßenverkehr zu bewerten.
- Punkte in Flensburg zählen zu den wirkungsvollen Strafen.
- Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer - auch Fahrradfahrer und Fußgänger
- Die Straßenverkehrsordnung regelt neben dem gemeinsamen Nutzend er öffentlichen Wege & Straßen auch die Höhe der Strafen und weiterer Strafmöglichkeiten.
Grundsätzliches zur Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt die grundlegenden Verkehrsregeln für die Teilnehmer im Straßenverkehr fest. Dazu zählen nicht nur Fahrer eines Kraftfahrzeuges, sondern auch Radfahrer oder Fußgänger. Während sich der erste Abschnitt um diese allgemeinen Verkehrsregeln (§ 1 bis § 35) dreht, werden im zweiten Teil (§ 36 bis § 43) die wichtigsten Verkehrseinrichtungen und -zeichen geregelt.
Im dritten und abschließenden Abschnitt (§ 44 bis § 53) geht es um die Richtlinien für die Durchführung und die Bußgelder im Zusammenhang mit diesem Gesetz. Das Ziel der Straßenverkehrsordnung ist es also, durch die gesetzliche Festlegung verkehrsrelevanter Regeln und Zeichen beziehungsweise durch Bußgelder bei Verstößen gegen diese Verkehrsregeln die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Unterschied zum Straßenverkehrsgesetz
Obwohl sowohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch das Straßenverkehrsgesetz beide gesetzliche Grundlagen für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen, unterscheiden sie sich prinzipiell voneinander. Während die Straßenverkehrsordnung die Richtlinien für das Verhalten im Straßenverkehr festlegt, steht beim Straßenverkehrsgesetz die Ahndung bei Verstößen gegen diese Regeln im Vordergrund.
Inhalte der Straßenverkehrsordnung
Ohne die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) würde auf den deutschen Straßen Chaos herrschen, was die Gefährdung jeglicher Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen, zur Folge hätte. Die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO umfassen deshalb Aspekte wie die zulässige Geschwindigkeit, Richtlinien für das Überholen oder aber auch den gesetzlichen Abstand, der zum vorderen Auto eingehalten werden muss. Sie machen durch die zahlreichen Regeln den größten Teil dieses Gesetzes aus.
Der zweite Abschnitt regelt unter anderem die straßenverkehrsrechtliche Bedeutung gewisser Bewegungen von Polizisten und von bestimmten Lichtzeichen. Die Verkehrszeichen haben ihre Gesetzesgrundlage ebenfalls im zweiten Teil der StVO. Sowohl die allgemeinen Verkehrsregeln als auch die Bestimmungen zu Zeichen und Verkehrseinrichtungen werden im Anschluss näher erläutert.
Allgemeine Verkehrsregeln
Gleich zu Beginn werden in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwei Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt. Zum einen müssen sich Personen beim Fahren eines Kraftfahrzeuges ununterbrochen vorsichtig beziehungsweise rücksichtsvoll verhalten. Zum anderen darf durch sein Verhalten niemand vorsätzlich oder fahrlässig gefährdet, verletzt oder sogar getötet werden. Allerdings gelten diese beiden Grundregeln auch für andere Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise für Radfahrer. Zudem haben gemäß § 35 der StVO bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel die Polizei oder die Feuerwehr, diesbezüglich besondere Rechte, da sie im Notfall von diesen Vorschriften befreit sind.
Übersicht der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO
Straßenbenutzung (§2) | Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (§ 20) |
---|---|
Geschwindigkeit (§ 3) | Personenbeförderung (§ 21) |
Abstand (§ 4) | Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltessysteme, Schutzhelme (§ 21a) |
Überholen (§ 5) | Ladung (§ 22) |
Vorbeifahren (§ 6) | Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (§ 23) |
Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (§ 7) | Besondere Fortbewegungsmittel (§ 24) |
Vorfahrt (§ 8) | Fußgänger (§ 25) |
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9) | Fußgängerüberwege (§ 26) |
Einfahren und Anfahren (§ 10) | Verbände (§ 27) |
Besondere Verkehrslagen (§ 11) | Tiere (§ 28) |
Halten und Parken (§ 12) | Übermäßige Straßenbenutzung (§ 29) |
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (§ 13) | Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot (§ 30) |
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 14) | Sport und Spiel (§ 31) |
Liegenbleiben von Fahrzeugen (§ 15) | Verkehrshindernisse (§ 32) |
Warnzeichen (§ 16) | Verkehrsbeeinträchtigungen (§ 33) |
Beleuchtung (§ 17) | Unfall (§ 34) |
Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 18) | Sonderrechte (§ 35) |
Bahnübergänge (§ 19) |
Geschwindigkeit
Mit wie viel Geschwindigkeit ein Fahrzeug auf den deutschen Straßen grundsätzlich gefahren werden darf, legt § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Lenker des Kraftfahrzeuges nur mit jener Geschwindigkeit fahren darf, in der er auch noch die Kontrolle über das Fahrzeug hat. Dabei müssen die äußeren Umstände, wie zum Beispiel das Wetter und die Sicht beziehungsweise persönliche Faktoren berücksichtigt werden. Zudem muss man innerhalb eines Ortes immer langsamer fahren, da dort Lenker eines Kraftfahrzeuges auch vermehrt auf Radfahrer treffen.
Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern
Die Regelungen zum Abstand, der zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug eingehalten werden muss, finden sich in § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dementsprechend muss dieser grundsätzlich groß genug sein, damit im Falle einer plötzlichen Bremsung gehalten werden kann, ohne auf dieses Fahrzeug aufzufahren. Zudem darf der Fahrer des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges nicht grundlos solch eine Bremsung durchführen. Der Mindestabstand zu Verkehrsteilnehmern ohne ein Fahrzeug, wie zum Beispiel zu Radfahrern, ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit besonders wichtig.
Lichtzeichen und Blinklicht
Es gilt grundsätzlich, dass Lichtzeichen den Vorrangregeln im Straßenverkehrsrecht übergeordnet sind. Dazu zählen auch die sogenannten Wechsellichtzeichen, die die Verkehrsteilnehmer im Alltag als Ampeln kennen. Diese haben sowohl an Kreuzungen als auch an Fußgängerübergängen oder an anderen Straßenstellen dieselbe Bedeutung. Es ist auch möglich, dass eine Ampel nur auf die Farben gelb und rot beschränkt ist.
Es kommt auf den Straßen nicht nur zum Einsatz von Dauerlichtzeichen, sondern auch von sogenannten Blinklichtern, wobei in diesem Zusammenhang zwischen blauen und gelben Blinklichtern unterschieden wird. Ein blaues Blinklicht darf gemäß § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur von speziellen Fahrzeugen zur Warnung in Verwendung genommen werden. In Verbindung mit dem Einsatzhorn ist es zudem nur dann zulässig, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder wenn flüchtige Personen verfolgt werden. Gelbe Blinklichter zeigen zudem immer an, dass Gefahr im Verzug ist.
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Verkehrszeichen
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird auch vorgeschrieben, dass abgesehen von den allgemeingültigen Regelungen durch örtliche Gegebenheiten andere Vorschriften durch entsprechende Zeichen gelten. So gibt es beispielsweise in Ortschaften oft Fahrrad- und Tempo 30-Zonen. Alle Verkehrsteilnehmer, also nicht nur Auto- sondern zum Beispiel auch Radfahrer, müssen grundsätzlich die Anweisungen durch Verkehrszeichen den allgemeinen Regeln überordnen. Unter diese Kategorie fallen unter anderem folgende Zeichen:
- Gefahrzeichen
- Vorschriftzeichen
- Richtzeichen
- Zusatzzeichen
- Markierungen
Die Gefahrenzeichen weisen den Lenker darauf hin, dass er die Geschwindigkeit reduzieren sollte, da zum Beispiel eine scharfe Kurve nicht mehr weit entfernt ist. Durch Zusatzzeichen kann auch die Länge der Strecke, in der mit niedrigerer Geschwindigkeit gefahren werden soll, angegeben werden. Richtzeichen dienen zur Erleichterung des Verkehrs, wie beispielsweise Ortstafeln, die entweder den Beginn oder das Ende einer geschlossenen Ortschaft anzeigen. Zudem müssen Verkehrsteilnehmer jegliche Ge- und Verbote beachten, die diese verkehrsrechtlichen Zeichen festlegen.
Strafen bei Verstößen gegen die StVO
Der dritte Abschnitt der Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich mit rechtlichen Aspekten bei Verstößen gegen die allgemeinen Verkehrsvorschriften und gegen die Verkehrszeichen. Für die Durchsetzung der Maßnahmen aus der StVO sind prinzipiell die Straßenverkehrsbehörden verantwortlich, in Einzelfällen kann die Verantwortlichkeit auch auf andere Behörden übertragen werden. Die Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Bußgeldvorschriften werden in § 49 der StVO festgehalten.
Dementsprechend verstößt zum Beispiel jemand gegen die StVO, wenn er im Straßenverkehr durch sein Verhalten andere schädigt oder gefährdet. Ebenfalls liegt dann ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes vor, wenn jemand den Mindestabstand nicht einhält. Dabei sind sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Begehung der Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Bußgeld zu bestrafen.
Übersicht Strafen & Bußgelder StVO
Verstoß | Mögliche Strafen |
---|---|
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in einer Ortschaft | Bußgeld von 70 Euro Geldstrafe bis zu 180 Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot |
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb eines Ortes | Bußgeld von 60 Euro bis zu 700 Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot |
Verstoß gegen Vorfahrtsregeln | Bußgeld zwischen 25 und 100 Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot |
Handy am Steuer | Bußgeld zwischen 100 und 200 Euro Punkte Fahrverbot |
Überholen im Überholverbot | Bußgeld zwischen 20 und 300 Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Geldstrafe |
Rotlichtverstoß | Bußgeld zwischen 70 und 360 Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Geldstrafe |
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
Viele Verkehrsunfälle stehen immer noch mit der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Verbindung, da die Fahrzeughalter nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Dementsprechend müssen zu schnell fahrende Personen auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung im Ort können Summen von 70 bis 180 Euro, ein Fahrverbot oder auch Punkte in Flensburg verhängt werden. Hierbei kann es oft passieren, dass Fußgänger oder Radfahrer durch die erhöhte Geschwindigkeit und einen daraus resultierenden Unfall schwer verletzt werden. Für das zu schnelle Fahren außerhalb einer Ortschaft können Bußgelder zwischen 60 und 700 Euro anfallen sowie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vergeben werden.
Nichteinhaltung der Vorfahrtsregeln
Die Missachtung der Vorfahrtsregeln auf den deutschen Straßen kann ebenso wie die Geschwindigkeitsüberschreitung zu schweren Verkehrsunfällen führen. Es kann zu Bußgeldern zwischen 25 und 100 Euro kommen. Außerdem können je nach den Umständen, insbesondere bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, auch Punkte für das Fahreignungsregister und ein Fahrverbot angeordnet werden.
Ablenkung durch Handy
Verkehrsteilnehmer sind durch die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu verpflichtet, stets vorsichtig zu sein. Das Handy kann deshalb dazu führen, dass eine Person sich nicht mehr voll und ganz auf das Geschehen im Straßenverkehr konzentrieren kann und deshalb andere gefährdet. Für die Ablenkung durch das Handy drohen Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro sowie die Erhöhung des Punktestands. In besonders schweren Fällen muss auch mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Das Halten des Handys ist zudem nicht nur für Auto- sondern auch für Radfahrer ordnungswidrig.
Überholen im Überholverbot
Nicht jeder Straßenteil ist für das Überholen geeignet, weshalb es streckenweise zu Überholverboten kommt. Weil aber Verkehrsteilnehmer besonders bei langsamen Fahrzeugen, wie Traktoren, nicht zu lange hinter diesen herfahren wollen, ist das Überholen im Überholverbot ein häufiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei haben die Verkehrssünder Bußgelder zwischen 20 und 300 Euro sowie die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister und ein Fahrverbot zu erwarten. Zudem kann bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs durch das verbotene Überholen gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe festgelegt werden.
Überfahren einer roten Ampel
Wer über eine rote Ampel fährt, nimmt anderen Teilnehmern des Straßenverkehrs die Vorfahrt. Da diese Missachtung der Vorfahrt in Zusammenhang mit einem Dauerlichtzeichen steht, gibt es hierbei andere Maßnahmen als bei anderen Verletzungen der Vorfahrtsregeln. Bei einem Rotlichtverstoß gibt es Bußgelder zwischen 70 und 360 Euro, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Zudem kann es bei einer Gefährdung, beispielsweise von einem Radfahrer, der gerade die Straße überqueren wollte, auch zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommen.
Verschärfende Aspekte bei Ordnungswidrigkeiten
Bei den Ordnungswidrigkeiten ergibt sich die tatsächliche Strafe für den Verstoß immer aus den entsprechenden Rahmenbedingungen. Prinzipiell gilt, dass bei einem Zusammenhang mit der Gefährdung oder sogar Verletzung anderer Personen eine höhere Strafe anzusetzen ist, als wenn der Regelverstoß keinen Einfluss auf andere Verkehrsteilnehmer genommen hätte. Zudem fallen Bußgelder und Strafen auch höher aus, wenn die entsprechende Person nicht das erste Mal die Verkehrsregeln bricht.
Welche Rechtsmittel können bei Verstößen eingelegt werden?
Wenn man einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes einer Verkehrsregel aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) erhält und die Höhe des Bußgeldes für die Ordnungswidrigkeit unangemessen ist, kann der Beschuldigte sowohl Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid als auch eine sogenannte Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. Wenn die Bußgeldhöhe zudem durch ein gerichtliches Urteil festgelegt wurde, kann mit der Unterstützung eines Juristen eine Anfechtungsklage erhoben werden.
So kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen
Bei einem Verstoß gegen die Regeln aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Dieser schätzt Ihre Lage ein und findet heraus, ob auch strafverschärfende Faktoren vorliegen. Er setzt Sie außerdem über die Erfolgschancen der einzelnen Rechtsmittel, insbesondere über jene des Einspruches gegen den Bußgeldbescheid, in Kenntnis. Bei einem Bußgeldverfahren unterstützt er Sie zudem vor Gericht und legt bei Bedarf auch eine Anfechtungsklage hinsichtlich der Bußgeldhöhe für Sie ein.
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