Punkte in Flensburg § Geschichte, Punktesystem & Abbaumöglichkeiten
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verkehrsrechtinfo Redaktion
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- Das Punktesystem soll Verkehrsteilnehmer zur Selbstreflexion anregen.
- Für Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot gemäß dem Bußgeldkatalog gibt es einen Punkt.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot bringen zwei Punkte in Flensburg.
Rechtslage der Punkte in Flensburg
Die rechtliche Grundlage für das Punktesystem in Flensburg stellt § 40 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dar. Dort ist von dem Fahreignungs-Bewertungssystem die Rede, welches in Anlage 13 näher ausgeführt wird. Es finden sich dort also sowohl die genaue Beschreibung der Zuwiderhandlung im Straßenverkehr inklusive der Anzahl der Punkte in Flensburg, die man dafür erhält. Die Punkte werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die oberste Bundesbehörde für den Straßenverkehr ist, im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Das KBA hat seinen Sitz in Flensburg, was auch die Namensherkunft der Punkte in Flensburg erklärt.
Geschichte der Flensburger Punkte
Das Punktesystem ist heute nicht mehr aus Deutschland wegzudenken. Doch seit wann gibt es die Punkte in Flensburg eigentlich? Das System wurde im Jahr 1974 eingeführt, da es zahlreiche Verkehrstote aufgrund fehlender Sicherheitsstandards, wie wir sie heute kennen, gegeben hat. Schon damals waren ebenso Verkehrsverstöße von Radfahrern und Fußgängern und nicht nur von Lenkern von Kraftfahrzeugen für die Aufnahme ins Punktesystem relevant.
Durch die Warnung, bei weiteren Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eventuell den Führerschein zu verlieren, konnten beziehungsweise können sich auch heute noch die betreffenden Personen rechtzeitig ändern. Es zählt also zu den Aufgaben des Systems, dass Verkehrsteilnehmer über ihr eigenes Fehlverhalten nachdenken und sich im Anschluss daran verkehrssicherer benehmen.
Wie kann man sein Punktekonto abfragen?
Obwohl grundsätzlich ein Anspruch darauf besteht, eine kostenfreie Auskunft über seine Punkte in Flensburg zu erhalten, müssen bestimmte Faktoren dabei beachtet werden. So müssen aus Datenschutzaspekten gewisse Formvorschriften eingehalten werden. Es ist deshalb nicht möglich, seinen Punktestand über das Telefon oder Fax erfragen. Damit man also über seine Punkte in Flensburg informiert werden kann, muss man einen schriftlichen Antrag per Post schicken. Damit die Informationen zudem nicht an falsche Personen herausgegeben werden, muss die Identität nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch eine amtliche Bescheinigung der Unterschrift oder durch Kopien eines Personalausweises oder Reisepasses, die man gut lesen kann.
Das Flensburger Punktesystem
Im Jahr 2014 gab es eine Reform der Punkte in Flensburg. Dabei wurde ein Warnsystem mit Ampelfarben eingeführt, wodurch Verkehrsteilnehmer sehen können, dass sie ab sechs Punkte in der roten Zone sind und ihr Punktekonto schnellstmöglich reduzieren sollten. Zudem wurde durch die Reform 2014 auch die maximale Punktzahl von 18 auf 8 herabgesetzt. Dadurch gibt es heutzutage auch schon bei vier Punkten den Verweis auf das Fahreignungsseminar. Zudem haben sich durch die Reform auch die Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten geändert. Für manche Verstöße, wie zum Beispiel das Fahren ohne Kennzeichen, fallen seit 2014 keine Punkte mehr an, da sie stattdessen mit einem höheren Bußgeld bestraft werden.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen für ein bestimmtes Punktekonto
Die Punkte in Flensburg bestimmen auch die Maßnahmen, die Fahrzeughalter zu erwarten haben. Die ersten drei Punkte auf dem Punktekonto führen lediglich zu einer Vormerkung, aber es werden noch keine Maßnahmen eingesetzt. Bei vier bis fünf Punkten im Fahreignungsregister erhalten Fahrzeugbesitzer eine Ermahnung, in der sie zusätzlich auf den Abbau durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aufmerksam gemacht werden. Die Ermahnung soll den Verkehrssünder dazu bringen, sein Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren und zu ändern.
Deshalb kann in diesem Stadium auch noch aktiv ein Punkt abgebaut werden. Wenn allerdings die Stufe der Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten erreicht ist, ist die Teilnahme zwar immer noch freiwillig, aber der Punktestand kann nicht mehr dadurch reduziert werden. Außerdem muss bei der Verwarnung zusätzlich noch ein Hinweis auf den drohenden Führerscheinentzug.
Werden schließlich die acht Punkte in Flensburg erreicht, wird gemäß § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Fahrerlaubnis entzogen, da die Person dann als ungeeignet für den Straßenverkehr angesehen wird. Wenn einem zudem der Führerschein entzogen wurde, ohne dass man zuvor schriftlich darüber informiert wurde, sollte man dies schnellstmöglich melden. Dadurch wird man auf den vorherigen Punktestand zurückgesetzt und kann sein Verhalten im Straßenverkehr nochmals überdenken. Bei Verstößen in der Probezeit, die zu Punkten ins Fahreignungsregister führen, kann es zudem zu einer zweijährigen Verlängerung des Führerscheins auf Probe kommen.
Übersicht: Maßnahmen für gewisse Punkteanzahl
Punkte | Farbe | Maßnahme |
---|---|---|
1-3 | grün | Vormerkung |
4-5 | gelb | gebührenpflichtige Ermahnung |
6-7 | rot | gebührenpflichtige Verwarnung |
8 | schwarz | Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate) |
Wofür man Punkte in Flensburg bekommt
Verkehrsteilnehmer bekommen für alle Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die im Bußgeldkatalog mit einem Mindestbetrag von 60 Euro geahndet werden, auch Punkte in Flensburg auf ihr Konto. Wie viele Punkte man für das entsprechende Vergehen tatsächlich erhält, wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Für Straftaten im Verkehr kann man zum Beispiel mehr Punkte als für Ordnungswidrigkeiten bekommen, da diese im Normalfall noch einen stärkeren Einfluss auf die Verkehrssicherheit nehmen.
Die konkrete Punktzahl hängt auch davon ab, ob man dabei andere Personen gefährdet oder sogar verletzt hat. Auch wie man am Verkehr teilgenommen hat, wirkt sich darauf aus, ob man Punkte in Flensburg auffasst oder nicht, da Fahrer von Kraftfahrzeugen grundsätzlich ein höheres Bußgeld und somit auch leichter Punkte erhalten können.
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Ordnungswidrigkeiten und Punkte
Bei den Ordnungswidrigkeiten wird in Bezug auf die Punkte in Flensburg zwischen unerlaubten Handlungen, die nach den Vorgaben aus dem Bußgeldkatalog ein zeitlich begrenztes Fahrverbot zur Folge haben (2 Punkte), und jenen ohne ein solches Regelfahrverbot (1 Punkt) unterschieden. Dies bedeutet, dass dieselbe Ordnungswidrigkeit in Kombination mit anderen Umständen also zu zwei Punkten führen kann. So ist zum Beispiel die Handynutzung grundsätzlich mit einem Punkt zu ahnden, kann allerdings zur Eintragung von zwei Punkten führen, wenn in diesem Zusammenhang andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Weitere häufige Ordnungswidrigkeiten, die zu Punkten führen, sind das Falschparken oder auch der Rotlichtverstoß.
Flensburg Punkte für Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeit Punkte
Falschparken 1 oder 2
Geschwindigkeitsüberschreitung 1 oder 2
Handy am Steuer 1 oder 2
Rotlichtverstoß 1 oder 2
Missachtung der Vorfahrt 1 oder 2
Überholen trotz Verbot 1 oder 2
Verletzung der Gurtpflicht 1 oder 2
Missachtung des Mindestabstandes 1 oder 2
Wie viele Punkte gibt es für Verkehrsstraftaten?
Analog zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen sich die Punkte in Flensburg nach einem möglichen Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog ergeben, ist es bei Straftaten im Verkehr ausschlaggebend, ob der Führerschein dadurch entzogen wird oder nicht. Eine Verkehrsstraftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit 2 Punkten in Flensburg bestraft, wohingegen bei einem Führerscheinentzug 3 Punkte drohen. Zu den Verkehrsdelikten zählen unter anderem die Nötigung im Straßenverkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder aber auch die Trunkenheit am Steuer.
Flensburg Punkte für Verkehrsstraftaten
Verkehrsstraftat Punkte
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 2 oder 3
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) 2 oder 3
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) 2 oder 3
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) 2 oder 3
Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) 2 oder 3
Vollrausch (§ 323a StGB) 2 oder 3
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) 2 oder 3
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) 2 oder 3
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) 2 oder 3
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 2 oder 3
Kennzeichenmissbrauch (22 StVG) 2 oder 3
Wann verfallen die Punkte im Fahreignungsregister?
Jeder Verstoß, der mit Punkten in Flensburg geahndet wird, hat eine eigene Dauer, nach deren Ablauf er aus dem Fahreignungsregister verschwindet. Dabei richtet sich die Frist des Verfalls danach, mit wie vielen Punkten das Vergehen bestraft wurde. So verfallen einfache Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, jene mit zwei Punkten nach fünf und gewisse Verkehrsstraftaten mit drei Punkten erst nach zehn Jahren.
Wenn also ein Autofahrer zum Beispiel aufgrund von Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie einer Entziehung der Fahrerlaubnis sechs Punkte in Flensburg an einem Tag angesammelt hat und sich somit im roten Bereich des Warnsystems befindet, würde er in den nächsten zehn Jahren auch durch weniger schwere Eingriffe in den Straßenverkehr seine Fahrerlaubnis riskieren.
Strafen bei zu vielen Punkten in Flensburg
Dadurch, dass die Punkte in Flensburg bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten in das Fahreignungsregister eingetragen werden, werden in Zusammenhang damit natürlich auch andere Strafen für das entsprechende Verkehrsdelikt verhängt. Dementsprechend sind Strafen in Verbindung mit dem Punktesystem gemäß dem Bußgeldkatalog auch ein Bußgeld in angemessener Höhe sowie ein Fahrverbot auf eine bestimmte Zeit.
Bei einer besonderen Schwere kann es auch zu einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe kommen. Die Sanktionen unterscheiden sich zudem für verschiedene Verkehrsteilnehmer. Lenker eines Kraftfahrzeuges müssen demnach immer mit härteren Strafen rechnen, da sie grundsätzlich eine größere Gefahr darstellen. Im Anschluss werden folgende Aspekte hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Punktekonto in Flensburg näher erläutert:
- Punkte in Flensburg während der Probezeit
- Flensburger Punkte bei Verkehrsteilnehmern ohne Kraftfahrzeug
- Wiedererhalten der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug wegen der maximalen Punkteanzahl
Konsequenzen für den Punktestand innerhalb der Probezeit
Selbst wenn Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, ein Verkehrsdelikt begehen, das weder zu einem Unfall führt noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, hat eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr Einfluss auf ihren Führerschein. Wenn man bereits in der Probezeit auch nur einen Punkt in Flensburg bekommt, verlängert sich diese um zwei Jahre und man muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Es gilt grundsätzlich, dass entweder ein A- oder zwei B-Verstöße für Fahranfänger zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einem Aufbauseminar führen. Kleinere Missachtungen der Straßenverkehrsregeln, die zudem die Verkehrssicherheit nicht direkt beeinflusst haben, führen zu keiner Punkteeintragung. Zudem muss das Bußgeld unter 60 Euro bleiben, damit Fahranfänger keine Punkte in Flensburg und somit auch keine längere Probezeit zu befürchten haben.
Besonderheiten des Punktekontos für Fußgänger und Radfahrer
Wer denkt, dass er als Fußgänger oder Radfahrer keine Punkte in Flensburg auffassen kann und sich deshalb nur im Auto rücksichtsvoll verhält, irrt sich gewaltig. Denn auch Radfahrer oder sogar Fußgänger können in Flensburg Punkte sammeln. Fußgänger bekommen wie auch Autofahrer Flensburger Punkte, wenn sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss unterwegs sind. Sie erhalten Punkte in Flensburg, wenn sie verkehrswidrig einen Bahnübergang überqueren, da die Schranke bereits unten ist. Selbst wenn der entsprechende Fußgänger keinen Führerschein hat, sind Punkte in Flensburg dabei möglich. Dies kann dazu führen, dass man zur Prüfung nicht zugelassen wird, wenn man doch noch seinen Führerschein machen möchte.
Auch Radfahrer sollten sich nicht zu sicher fühlen, denn auch sie können Punkte in Flensburg anhäufen und besonders sie halten sich oft nicht ganz an die vorherrschenden Regelungen. Radfahrer riskieren allerdings durch Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten den Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Um diese daraufhin wiederzubekommen, müssen auch Fahrradfahrer eine MPU machen. Für Fahranfänger in der Probezeit oder für Jugendliche, die ihren Führerschein bekommen wollen, ist es deshalb wichtig, sich auch als Radfahrer und Fußgänger ordnungsgemäß zu verhalten. Unter anderem können also folgende Verstöße für Radfahrer und Fußgänger zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister führen:
- rote Ampel missachtet
- über einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke gegangen/Gefahren
- betrunken oder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen
- auf der Fahrbahn gegangen, obwohl es einen Gehweg oder einen Seitenstreifen gibt
- Anwalt finden
- Sachlage schildern
- Vorgehen besprechen
Was passiert nach dem Entzug der Fahrerlaubnis durch zu viele Punkte?
Wenn Sie aufgrund der maximalen Punkte in Flensburg Ihren Führerschein verlieren, benötigen Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen können. Dies ist dadurch begründet, dass bei der Entziehung des Führerscheins durch das Erreichen der maximalen Punktezahl die Behörden davon ausgehen müssen, dass Sie eine Bedrohung im Straßenverkehr darstellen und deshalb Ihre Fahreignung durch dieses Gutachten überprüft werden muss.
Abbaumöglichkeit der Punkte in Flensburg
Um dem Verlust der Fahrerlaubnis durch die maximale Anzahl von acht Punkten vorzubeugen, haben Fahrzeughalter auch die Möglichkeit, die angesammelten Punkte in Flensburg aktiv wieder abzubauen, um nicht auf deren Verfall warten zu müssen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass bereits bei einem niedrigen Punktestand entsprechende Optionen in Anspruch genommen werden sollten, da bei zu vielen Flensburger Punkten keine Punktereduzierung aufgrund dieser Maßnahmen mehr möglich ist.
Fahreignungsseminar
Bei vier und fünf Punkte in Flensburg besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar einen Punkt in fünf Jahren abzubauen. Das Seminar soll neben der Vermittlung von Wissen dazu beitragen, das eigene Fahrverhalten zu überdenken und die Grundeinstellung zur Verkehrssicherheit zu verbessern. Es besteht gemäß § 42 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Das Fahreignungsseminar muss außerdem zur Gänze vom Teilnehmer selbst bezahlt werden.
Weshalb viele Personen ihre Punkte verkaufen wollen
Da die aktiven Abbaumöglichkeiten für die Punkte in Flensburg limitiert sind, kommen viele Verkehrsteilnehmer auf die Idee, ihre Punkte einfach zu verkaufen. Besonders wenn jemandem ein Fahrverbot droht, der vielleicht auch noch beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, wird der Punktehandel in Betracht gezogen. Doch wie kann es überhaupt funktionieren, seine Punkte an eine andere Person zu übergeben?
Derjenige, der gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, sucht nach einer Person, die ihm vom Alter und vom Aussehen her relativ ähnlich ist und die die Punkte übernimmt. Diese Person behauptet dann gegenüber der Bußgeldbehörde, die Ordnungswidrigkeit oder die Verkehrsstraftat begangen zu haben und bekommt den Anhörungsbogen zugeschickt. Fällt der Betrug nicht auf, bekommt diese Person dann die Punkte auf ihr Punktekonto und muss das Bußgeld bezahlen. Das Bußgeldverfahren gegen den eigentlichen Täter wird hingegen eingestellt.
Die Person, die in Wirklichkeit gegen die Regelungen im Straßenverkehr verstoßen hat, bezahlt demjenigen, der die Schuld auf sich genommen hat, nicht nur das Bußgeld, sondern durch das Risiko auch noch einen Geldbetrag, damit dieser überhaupt die Punkte übernimmt. Verkehrsteilnehmer sind in diesem Zusammenhang bereit, hohe Geldsummen zu bezahlen, um die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Doch wenn der Handel auffliegt, kann eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung die Folge sein, wofür es eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren geben kann. Auch wenn es für die Behörden oft schwer ist, den Punktehandel aufzudecken, sollte man daher lieber auf legalem Weg, also mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, seine Punkte in Flensburg abbauen.
Rechtsmittel bei Punkte in Flensburg
Da die Punkte in Flensburg lediglich bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat in das Fahreignungsregister eingetragen werden, müssen entsprechende Rechtsmittel auch hierbei ansetzen. Dabei kann grundsätzlich Einspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid eingelegt werden und es müssen Beweise dafür erbracht werden, dass das Bußgeld durch Fehler entstanden ist. Wenn also erfolgreich nachgewiesen werden kann, dass die Person eigentlich keine Zuwiderhandlung begangen hat, erfolgt auch keine Eintragung ins Flensburger Punktesystem. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte das Vorgehen immer mit einem Juristen besprochen werden.
So kann Sie ein Anwalt unterstützen
Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, die Ordnungswidrigkeit beziehungsweise die Verkehrsstraftat, die zu Ihren Punkten geführt haben, genauer zu untersuchen. In diesem Zusammenhang trägt der Rechtsanwalt Beweise zusammen, die Zweifel an den Vorwürfen aufkommen lassen. Er erhebt für Sie auch Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid und vertritt Sie vor Gericht. Wenn Sie tatsächlich die Zuwiderhandlung begangen haben, die ihre Punkte in Flensburg erhöht hat, kann der Jurist mögliche strafmildernde Umstände für Sie herausfinden, um nicht nur das Bußgeld zu senken, sondern auch die Punkte in Flensburg zu reduzieren.
Der Anwalt hilft Ihnen auch dabei, Ihren Führerschein wiederzubekommen, wenn Ihnen dieser durch die maximale Punkteanzahl auf dem Punktekonto weggenommen wurde, obwohl Sie davor weder schriftlich ermahnt noch verwarnt wurden. Ein Rechtsanwalt übernimmt auch Ihre Strafverteidigung, wenn gegen Sie eine Klage wegen falscher Verdächtigung durch den Punktehandel erhoben wird.
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